Spezialseminar
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen des § 46 StVO und der VwV sowie der dazu ergangenen landesspezifischen Regelungen (Erlasse, Verordnungen)
- Einblick in die Zuständigkeits-Verordnung des jeweiligen Landes (Übertragung von Zuständigkeiten an nachgeordnete Ämter)
- Antragsverfahren (Fristen, Inhalte)
- Bearbeitung der Anträge (Auflagen, Bedingungen, Zeitraum)
- Erteilungsvoraussetzungen
- Ausübung des Ermessens und dessen Auswirkungen
- Bewertung von Dringlichkeitsbescheinigungen
- Besondere Ausnahmegenehmigungen für Handwerker:innen und soziale Dienste, schwerbehinderte Menschen und Parkerleichterungen für Ärzt:innen
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO unterliegt einer Reihe von Ermessensentscheidungen und auch landesspezifischen Vorgaben. Die in § 46 StVO aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben sind zwar bindend, müssen in der Praxis aber immer individuell entschieden werden. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Sicherheit darin, die Sachverhalte richtig zu erkennen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Es besteht ausdrücklich die Gelegenheit, Problemstellungen in das Seminar einzubringen.
Beschäftigte, die in ihren Verwaltungen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 StVO bearbeiten. Grundkennnisse im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt.
Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu ergangenen Erlasse und Verordnungen und auch hauseigene Anwendungsvorschriften, die diesen Bereich betreffen
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0326BAC070S
26.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
CODE 0924BAC070S
24.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?