Spezialseminar
Code KWA100

Steuerung und Kontrolle kommunaler Unternehmen - eine systematische Einführung in das Beteiligungscontrolling

Schwerpunkte

  • Rechtliche und gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für ein Beteiligungscontrolling nach den Gemeinde­ordnungen und dem Gesellschaftsrecht, insbesondere nach dem GmbH-Gesetz
  • Kompetenzen der Organe:
    • Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
    • Informationsrechte und Pflichten
  • Gesellschafterversammlungen und deren Wahrnehmung in den und durch die Verwaltungen, Rechtsprechung
  • Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag und in der Gesellschaftssatzung
  • Instrumente für die Einführung eines kommunalen Beteiligungscontrollings
  • Notwendigkeit und Zielfindung für ein Beteiligungscontrolling
  • Instrumente und Methoden der Steuerung kommunaler Beteiligungen
  • Beteiligungsrichtlinien
  • Finanzielle Steuerung:
    • Rolle der Abschlussprüfer
    • Informationen aus Prüfungsberichten/Wirtschaftsplanung
  • Organisation der Beteiligungsverwaltung
  • Berichtswesen und Beteiligungsberichte
  • Entwicklungstendenzen: Compliance und Public Corporate Governance für öffentliche Unternehmen

Ziel des Seminars ist es, anhand praktischer Erfahrungen zur Einführung des Beteiligungs­controllings und unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen den Teilnehmenden das Instrumentarium aufzuzeigen, wie die Kontrolle und Steuerung von öffentlichen Unternehmen erfolgreich wahrgenommen werden kann. Seit langem stehen die ausgegliederten Betriebe der Kommunen, sei es in Form von Eigenbetrieben, Eigengesell­schaften oder Beteiligungen, im Spannungsfeld zwischen Kommunal- und Gesellschaftsrecht. Die Interessenlage zwischen Trägergemeinde und den Geschäftsführungen und Vorständen ist dabei oft unterschiedlich. Die Diskussion dazu ist weder ausgetragen noch gefestigt. Daher kommt der Einführung und der Durchführung eines Beteiligungscontrollings ein wichtiger Stellenwert zu. Dies setzt eine organisierte Beteiligungsverwaltung voraus, die manche Fragen aufwirft und noch nicht überall erfolgreich durchgeführt wird.

Geschäftsführer:innen, Betriebsleiter:innen, von der Gemeinde entsandte Aufsichtsräte; vor allem Beschäftigte in der zentralen Steuerung und in Diensten wie in Kämmereien und in der Rechnungslegung, die sich mit der Einführung und Durch­führung eines Beteiligungscontrollings befassen

sind nicht erforderlich, es wird Bezug genommen auf GemO des jeweiligen Bundeslandes sowie auf einschlägige Vorschriften nach HGB und GmbH-Gesetz

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Termine

CODE 0826KWA100
26.08.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
27.08.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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10.03.2025
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11.03.2025
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25.08.2025
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26.08.2025
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