Spezialseminar
Code SOA121

Ermessen im Bereich des SGB II - für Leistungssachbearbeiter:innen

Schwerpunkte

  • Ermessen oder unbestimmter Rechtsbegriff
  • Bindung der Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung
  • Rechtsanspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens
  • Gerichtliche Kontrolle
  • Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung; unterschiedliche Ermessensarten
  • Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
  • Aktuelle Rechtsprechung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe zu vermitteln. Im Bereich des Leistungsrechts des SGB II sind diverse Ermessensregelungen zu beachten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist. Im Seminar wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Beantragung einer geminderten vorzeitigen Altersrente, Aufrechnung nach § 43 SGB II, vorläufige Bewilligung von Leistungen).

Beschäftigte der Jobcenter (Leistungsrecht), Beschäftigte aus Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen. Auf das Seminar Code: SOA122 zum Ausüben des Ermessens für Beschäftigte des Vermittlungsbereichs wird hingewiesen.

SGB I, SGB X, SGB II

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Termine

CODE 0403SOA121
03.04.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
04.04.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 1201SOA121
01.12.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
02.12.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.