Fachseminar
Code SOB001A

Das neue Bürgergeld zwischen Fördern und Fordern unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungsleistungen SGB II/SGB III

Schwerpunkte

Teil 1 Kooperation und Fordern

  • Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der Arbeitssuchenden
  • Umfang und Grenzen der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, Folgen fehlender Mitwirkung
  • Art und Umfang der Amtsermittlung
  • Zusammenarbeit der Sozialleistungsbehörden
  • Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und Maßstäbe der Ermessensausübung

Teil 2 Kooperation und Leistungsminderungen

  • Rechtliche Einordnung der Kooperationsvereinbarung
  • Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung unter den neuen Bedingungen
  • Zumutbare Erwerbstätigkeit/Eingliederungsmaßnahme
  • Leistungsminderung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Möglichkeit des Wegfalls der Regelleistungen gem. § 31a Abs. 7 SGB II

Teil 3 Kooperation und Fördern

  • Eingliederungsleistungen nach dem SGB II und kommunale Eingliederungsleistungen u.a.:
    • § 16b SGB II (Einstiegsgeld)
    • § 16 c SGB II (u.a. Förderung von Sachleistungen für Selbständige)
    • AGH gem. § 16d SGB II
    • Leistungen nach § 16 e und § 16 i SGB II
    • ganzheitliche Betreuung nach § 16 k SGB II
    • freie Förderung § 16 f SGB II
    • Förderinstrument § 16 h
  • Eingliederungsleistungen nach dem SGB III i.V.m. § 16 SGB II:
    • Förderung gen. § 44 SGB III (Vermittlungsbudget)
    • Eingliederungszuschüsse gem. §§ 88 ff SGB III
    • MAG/MAT gem. § 45 SGB II
    • Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. §§ 81 ff SGB III: Förderung der Berufsvorbereitung (bspw. die Einstiegsqualifizierung gem. § 54a SGB III)

Mit der Einführung des Bürgergeldes erlangt das Fördern und Fordern aus einer erweiterten Perspektive Bedeutung. In diesem Seminar sollen die Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III im gesamten Kontext des Sozialverwaltungsrechts betrachtet werden. Dies wird in Bezug zur aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesentwicklung gesetzt, ausgehend vom Urteil des BVerfG vom 5. November 2019, welches den Anspruch an das Handeln der Arbeitsvermittlung verdeutlicht hat. Die Teilnehmenden erhalten die notwendigen Kenntnisse, um durch ihre beratende oder begleitende Tätigkeit den Leistungsempfänger:innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu helfen. Ergänzend wird auf die neue rechtliche Regelung des § 31a Abs. 7 SGB II eingegangen, über die der Wegfall des Regelbedarfs bei "Komplettverweigerung" ermöglicht werden soll.

Arbeitsvermittler:innen des SGB II und SGB III und sonstig Interessierte

keine

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Termine

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27.03.2025
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28.03.2025
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04.12.2025
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05.12.2025
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