Fachseminar
Code SOA014

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II an den Schnittstellen SGB XII, Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Rente und Wohngeld/Kinderzuschlag

Schwerpunkte

  • Grundlagen der Abgrenzung SGB II/SGB XII:
    • Ausschluss von SGB XII-Leistungen für Erwerbsfähige
    • Zusammenleben mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft
    • Vorrang der Leistungen der Grundsicherung im Alter
    • Feststellung der Erwerbsfähigkeit und vorläufige Leistungserbringung
    • Feststellung dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
    • Rentenantrag
  • Erwerbseinkommen als Einkommen nach § 11 SGB II:
    • Einkommensbegriff
    • einmalige und laufende Einkünfte
    • Absetzungs- und Freibeträge
  • Ausbildungsleistungen und SGB II:
    • Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II
    • Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (auch Grundlagen BAB und BAföG)
  • Pflicht zum Rentenantrag:
    • Rentenabschläge
    • Billigkeitsgründe und Übergangsregelung
    • Ermessensabwägungen
  • Pflicht zum Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag:
    • Anspruchsvoraussetzungen
    • Wechselbeziehungen zum Krankenversicherungsschutz
    • Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Grundsätze und Zuschüsse nach § 26 SGB II
  • Leistungen für den „nicht laufenden Fall“, einschließlich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Überblick)

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aber auch die Aufforderung zum Rentenantrag bei Erwerbsunfähigkeit oder einer Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres haben immer unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungshöhe und auf die Zuständigkeiten (SGB II oder SGB XII). Vorhandene oder künftig zu erzielende Einkünfte können den Leistungsanspruch so verringern, dass Ansprüche auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen können (Abbruchkantenprobleme). Neben den unmittelbaren Auswirkungen für die betroffene Person, sind im Zusammenspiel der Sozialleistungsträger Verfahrensfragen zu beachten (Fallübergänge/Erstattungsansprüche bei Vorleistungen). Ziel des Seminars ist es, systematisch die leistungsrechtlichen Auswirkungen der Beendigung des Leistungsbezugs in ihrer Gesamtheit aufzuzeigen, die Besonderheiten bei Fallübergängen (z. B. in die Rente und/oder das SGB XII) herauszuarbeiten und die erforderlichen praktischen Abläufe bei Beteiligung anderer Sozialleistungsträger (GKV, Renten- oder Sozialhilfeträger) darzulegen.

Interessierte (künftige) Beschäftigte aus den Bereichen Leistungserbringung oder Markt und Integration des SGB II, die mit entsprechenden Fallkonstellationen betraut sind

SGB II, SGB XII

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10.12.2024
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11.12.2024
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