Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB XII und zu angrenzenden Gesetzen
Inhaftierung - Hilfen des SGB XII und die Einordnung in das Sozialrechtssystem unter Berücksichtigung der Leistungen nach dem SGB II
Schwerpunkte
- Begriffe (Untersuchungs-, Vollzugshaft, Zwei-Drittel-Regelung, Freigänger:innen, vorläufige Unterbringung nach § 126a StPO)
- Sozialrechtliche Wirkung der sog. Unschuldsvermutung bei Untersuchungshaft
- Haftanstalt als Einrichtung
- Taschengeldregelung bei Untersuchungshaft/Strafvollzug
- Übernahme der laufenden Kosten der Unterkunft bei Untersuchungshaft/Strafvollzug
- Mietrückstände
- Krankenversicherungsschutz
- Zuständigkeit
- Überbrückungsgeld als Einkommen/Vermögen für die Zeit nach der Entlassung
- Hilfen nach Haftentlassung
- Kostenersatz nach § 34 SGB II bzw. § 103 SGB XII
- Aktuelle Urteile und Beschlüsse der Sozialgerichte
Ziel des Seminars ist es, sich den leistungsrechtlichen Auswirkungen auf inhaftierte Personen bzw. auf die Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft zu widmen. Gleichwohl treten Fragen zur Unterstützung während der Dauer der Haft auf (insbesondere laufende Mietzahlungen/Übernahme von rückständigen Mieten, Kosten des Unterstellens von Möbeln oder Einlagerung von persönlichen Gegenständen, Taschengeld und andere Bedarfe). Nach der Haftentlassung ist über die Verwendung einer Überbrückungszahlung, über die Beschaffung von Hausrat und Möbeln zu entscheiden. Daneben bietet die Thematik auch Raum für die Erörterung von Fragen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz und zum Kostenersatz wegen schuldhaften Herbeiführens der Bedürftigkeit. Im Seminar werden zu den jeweiligen Fragestellungen praxisorientierte Handlungshilfen vermittelt.
Beschäftigte im sozialen Leistungsbereich des SGB II bzw. Beschäftigte der Kommunen/Kreise, die mit der Abwicklung entsprechender Fälle betraut sind
SGB XII, SGB II
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
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04.02.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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08.10.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?