Fachseminar
Themenbereich: Verfahrensrecht nach SGB I und X
Aufhebung und Erstattung (SGB X) und die Ersatzansprüche im SGB II
Schwerpunkte
- Allgemeine Vorschriften/Grundbegriffe (SGB X)
- Aufhebung von Anfang an rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung des § 44 SGB X)
- Aufhebung von Anfang an rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung des § 45 SGB X)
- Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (Anwendung des § 48 SGB X)
- Überblick zum Widerruf (Anwendungsbereich der §§ 46 und 47 SGB X)
- Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (§ 50 SGB X)
- Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung und Erstattung im SGB II
- Ersatzansprüche nach den §§ 34, 34a, 34b SGB II, Anwendungsbereich und Abgrenzung zu § 44 ff. SGB X
- Durchsetzung von Erstattungsansprüchen (insb. Aufrechnung und Verrechnung)
- Anwendung der Bagatellregelung
- Minderjährigenhaftungsbeschränkung
Ziel des Seminars ist es, ausführlich die Verfahrensvorschriften zum Erlass und zur Aufhebung von Verwaltungsakten mit Bezug zum SGB II herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Erstattung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen und der Realisierung dieser Forderungen behandelt. Durch die erheblichen materiellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Aufhebung und Erstattung, insbesondere in den Fällen des Leistungsbetrugs, kommt dem Seminarthema eine besondere praktische Bedeutung zu. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, Fragestellungen aus der behördlichen Praxis in die Diskussion einzubringen.
Beschäftigte aus den SGB II-Bereichen mit grundlegenden Kenntnissen in der Leistungserbringung, die bisher wenig mit der Thematik zu tun hatten bzw. ihre Kenntnisse auffrischen wollen
SGB I, X, II
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