Fachseminar
Code SOD070

Überleitung und Sozialleistungsregress nach § 93 SGB XII - Schenkungsrückforderungen, Nießbrauchrechte, Wohn- und Wohnungsrechte, Wart- und Pflegeverpflichtungen, Altenteilsverträge

Schwerpunkte

  • Voraussetzungen und Regelungsinhalt von § 93 SGB XII
  • Überblick über die wichtigsten überleitungsfähigen Ansprüche
  • Schenkungsrückforderungsansprüche des:der verarmten Schenker:in einschließlich der Einredemöglichkeiten
  • Vorweggenommene Grundbesitzübertragungen und die damit zusammenhängenden überleitungsfähigen Ansprüche:
    • Wohn- und Wohnungsrechte
    • Nießbrauchsrechte
    • Wart- und Pflegeverpflichtungen
    • Altenteilsverträge
  • Überblick über den erbrechtlichen Pflichtteils- und Vermächtnisanspruch
  • Überblick über Verfahrensfragen

Eine zentrale Aufgabe der Beschäftigten in den Fachbereichen der Sozialhilfe besteht in der Beachtung des Nachranggrundsatzes. Ist der Leistungsträger in Vorleistung getreten, weil der vorrangige Anspruch der leistungsberechtigten Person nicht realisiert ist, liegt in der Prüfung der Überleitung von Ansprüchen ein wichtiges Instrument, um so den Nachranggrundsatz wiederherzustellen. Häufigste Anwendungsfälle sind Schenkungsrückforderungsansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit Immobilienüberlassungsverträgen. Insbesondere in Alten- und Pflegeheimen untergebrachte Personen können vielfach die damit verbundenen hohen Kosten aus eigenen Mitteln nicht mehr aufbringen - vor allem, wenn sie ihr Vermögen (oder einen wesentlichen Teil dessen) zuvor im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Angehörigen oder sonstige Dritte übertragen haben. Aus der Sicht der Sozialleistungsträger stellen die Überleitungs- bzw. Übergangsvorschriften wichtige Refinanzierungsquellen dar. In diesem Seminar wird der Anwendungsbereich von § 93 SGB XII umfassend analysiert. Relevante Überleitungsansprüche (mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen) werden betrachtet. Schenkungsrückforderungsansprüche nach § 528 BGB bilden einen Schwerpunkt des Seminars. Anhand von vielen Beispielen wird dargestellt, ob und wenn ja, in welchem Umfang, zu welchen Zeitpunkten sowie für welchen Zeitraum, eine Überleitung in Frage kommt. Die in den letzten Jahren ergangenen wegweisenden Urteile des BGH und anderer Gerichte werden in die Schulung einbezogen. Der Dozent hat die in der Vergangenheit bei ihm eingegangenen Fragen und Praxissachverhalte sowie die dazugehörigen Antworten bzw. Lösungen gesammelt und zusammengestellt. Diese und andere Hinweise werden den Teilnehmenden schulungsbegleitend ausgehändigt. Das Seminar kann auch für Mitarbeiter der Jobcenter von Interesse sein, die Näheres zu § 33 SGB II erfahren wollen.

Beschäftigte der Sozialämter und sozialen Fachbereiche der Kreise, Städte und Gemeinden, der überörtlichen Sozialhilfeträger und ggf. der Jobcenter

SGB I, SGB X, SGB XII, BGB

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Termine

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28.04.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
29.04.2025
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