Fachseminar
Schwerpunkte
- Überblick zum Versammlungsrecht
- Unterschiede zwischen den Versammlungsgesetzen
- Praxisbezogener Erfahrungsaustausch
- Neue Formen von Versammlungen
- Behördliche Befugnisse
- Gefahrenprognose
- Versammlungsauflagen und -verbote
- Konflikte zwischen Demonstration und Gegendemonstration
- Verwaltungsverfahren, Kooperationsgebot
- Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Ziel des Seminars ist es, typische Rechtsunsicherheiten und Zweifelsfragen, die auftreten können und die zu lösen sind, zu thematisieren. Das Versammlungsrecht in der Bundesrrepublik Deutschland liegt seit der Föderalismusreform von 2006 im Kompetenz-Bereich der jeweiligen Bundesländer. Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein verfügen bereits über vollständig eigene Landesversammlungsgesetze. In den übrigen Bundesländern gilt nach wie vor das Versammlungsgesetz des Bundes. Dieser unterschiedliche rechtliche Rahmen wird ausgefüllt durch eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen aller Instanzen, die keinesfalls immer einheitlich sind. Hierzu wird eine Reihe von einschlägigen Gerichtsentscheidungen zu typischen Fallkonstellationen besprochen und ausgewertet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden. Es wird ausdrücklich darum gebeten, Fragestellungen aus der Praxis mitzubringen oder diese bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. einzureichen.
Führungskräfte und Beschäftigte aller Verwaltungen, die mit Fragen des Versammlungsrechts befasst sind und über praktische Erfahrung verfügen
Versammlungsgesetze, Polizeigesetze/Ordnungsbehörden - Gesetze der Länder (Gesetzestexte)
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
CODE 0917ORC025
17.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?