Fachkraft Eingliederungshilfe - orientiert an § 97 und § 106 SGB IX
Zertifizierter Kompaktkurs in 8 Modulen
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind gem. § 124 SGB IX verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an Fachpersonal- und anderem Betreuungspersonal zu beschäftigen. Sie sollen Leistungsberechtigte befähigen, ihre Lebensplanung und -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dabei hat sich die Leistungserbringung grundsätzlich am Rehabilitationsprozess und an der Teilhabe- und Gesamtplanung zu orientieren.
Fachkräfte des Eingliederungshilfeträgers müssen über umfangreiches Fachwissen in unterschiedlichen Fachdisziplinen verfügen, um die Anforderungen an die Beratung und Unterstützung (§ 106 SGB IX) und die Teilhabe- und Gesamtplanung erfüllen zu können. Hierzu gehören u.a. umfangreiche Kenntnisse des Sozial-und Verwaltungsrechts, Wissen um den leistungsberechtigten Personenkreis und den Teilhabebedarfen und -barrieren. Zudem sollen sie in der Lage sein, Leistungsberechtigte sozialräumlich zu beraten, zu unterstützen und die Gesamtplanung sozialräumlich auszurichten. Mit dem Ziel der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Inklusion)“ hat die Fachkraft auch andere Hilfsmöglichkeiten des Sozialraums einzubeziehen oder den leistungsberechtigten Personenkreis zum bürgerschaftlichen Engagement zu beraten und zu unterstützen. Der regionale Sozialraum und seine Möglichkeiten zur Teilhabe muss bekannt sein, zudem muss die Fähigkeit zur Kommunikation mit allen Beteiligten vorhanden sein.
Teilnehmerkreis
(Neue) Beschäftigte der Träger der Eingliederungshilfe, Beschäftigte von Leistungserbringern, Beschäftigte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer:innen nach dem Bundesbetreuungsgesetz von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.
Konzept
In diesem modular aufgebauten Kurs werden die erforderlichen Kenntnisse kompakt vermittelt. Das Konzept des Kurses sieht vor, dass sowohl die Behörden als auch die Leistungserbringer, Verständnis für die Spezifik der Arbeit des jeweils anderen gewinnen können, um sich gleichzeitig durch die Zusammenarbeit für die zukünftige Praxis der Netzwerkarbeit gem. § 39 SGB IX zu qualifizieren.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, zusätzlich an einem Workshop (Code EGK101W), der nach Abschluss der Weiterbildung stattfinden wird, teilzunehmen. Sie erhalten die Gelegenheit, Praxisprobleme zu reflektieren und im Kreis der Teilnehmer Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der Workshop muss separat gebucht werden.
Zertifizierung
Der Kurs umfasst 8 Module (12 Seminartage). Er wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.), durchgeführt. Nach dem Besuch des Gesamtkurses haben Interessenten die Möglichkeit, ein Zertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen sie an einer softwaregestützten Abschlussprüfung teil. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten sie ein Institutszertifikat als „Zertifizierte Fachkraft Eingliederungshilfe nach SGB IX“ (HWR, IWVR e. V.). Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro.
Module des Kompaktkurses im Überblick
Optionales Zusatzmodul
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, zusätzlich an einem Workshop (Code EGK101W), der nach Abschluss der Weiterbildung stattfinden wird, teilzunehmen. Sie erhalten die Gelegenheit, Praxisprobleme zu reflektieren und im Kreis der Teilnehmenden Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der Workshop muss separat gebucht werden.
Teilnahmegebühren
Die Gesamtkosten des Kompaktkurses belaufen sich auf 3.560,00 Euro. Die Kosten für die Prüfung (350,00 Euro) sind zuzüglich zu berücksichtigen.
Dozententeam
für die Module 1 bis 8
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bzw. online erfolgen.
Eine Stornierung muss nach den Teilnahmebedingungen des Kommunalen Bildungswerk e. V. postalisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Bei einer Absage in einem kürzeren Zeitraum als 14 Tage vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühren zu entrichten. Bei Absage am Werktag vor Seminarbeginn oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Inhaltliche Ansprechpartnerin
Kontakt
Frau Susan Lindner
Berliner Allee 125
13088 Berlin
Tel: 030 29 33 105
Fax: 030 29 33 50 39
E-Mail: susan.lindner@kbw.de