E-Rechnung 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem E-Rechnungs-Gesetz und der E-Rechnungsverordnung auf Basis der Richtlinie 2014/55/EU hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für die Einführung der E-Rechnung gesetzt.
Seit dem 27.11.2018 gelten die Vorschriften für Bundesministerien und Verfassungsorgane, bis November 2019 folgen alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes. Auf Länder- und kommunaler Ebene ist der späteste Zeitpunkt für die Umsetzung der Richtlinie der 17.04.2020.
Unser Fachtag zeigt Handlungsschritte und Lösungsansätze für die Umstellung auf die E-Rechnung auf. Er startet mit den Erfahrungen einer Bundesbehörde, die diese digitale Rechnungsform bereits seit November 2018 anwendet. Darauf basierend werden Stolperfallen aufgezeigt sowie Praxistipps für die technisch und organisatorisch erfolgreiche Einführung in Landes- und Kommunalverwaltungen abgeleitet. Der Fachtag schließt mit einem Erfahrungsbericht aus der Stadt Essen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu diesem Fachtag begrüßen zu können.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Die Umsetzung der E-Rechnung im Bund. Eine Bestandsaufnahme und Praxistipps. Worauf Länder und Kommunen achten sollten
Die erfolgreiche Einführung der E-Rechnung in der Kommunalverwaltung – ein Praxisbericht aus Beratersicht
Besser spät als nie – wie Kommunen schnell und unkompliziert auf die E-Rechnung umstellen können
Die E-Rechnung in der Praxis – ein Erfahrungsbericht der Stadt Essen
Referentinnen und Referenten
Aussteller und Medienpartner
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400