Beistandschaft - Seminare, Kurse, Weiterbildungen
Sie sind Beistand oder möchten es werden? Sie wollen sich über die Rechte und Pflichten von Beiständen informieren? Sie suchen nach praktischen Tipps und Erfahrungsaustausch mit anderen Beiständen? Dann sind unsere Seminare genau das Richtige für Sie!
Der Fachdienst Beistandschaft des Jugendamtes bietet allen alleinerziehenden Elternteilen kostenfreie Dienstleistungen u. a. zur Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bzw. Unterhaltsersatzansprüchen an. Die Klärung dieser Rechtsansprüche erfolgt im Rahmen einer Drei-Stufen-Hilfe, beginnend mit der Beratung und Unterstützung nach §§ 52a und 18 SGB VIII. Reicht diese außergerichtliche Hilfe nicht aus oder es wird eine gerichtliche Regelung erforderlich, kann der berechtigte Elternteil auf der dritten Hilfestufe eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen. Die Beistandschaft umfasst die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes, d. h. in einem gerichtlichen Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft oder auf Zahlung von Unterhalt wird das Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten, was einer anwaltlichen Vertretung gleichkommt, allerdings kostenfrei.
Der Fachdienst Beistandschaft hat darüber hinaus auch Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Elternteile nach § 1615l BGB und junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu leisten.
Wir bieten Ihnen eine Reihe von Seminaren an, in denen alle Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaft thematisiert werden. Ob es um rechtliche Grundlagen, spezielle Probleme und aktuelle Entwicklungen geht, wir haben für jeden etwas dabei. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen und beantworten Ihre individuellen Fragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Beiständen zu vernetzen und von ihren Erfahrungen zu profitieren.
Wir bringen Sie auf den neuesten Stand der Rechtslage und zeigen Ihnen, wie Sie diese in Ihrer Praxis umsetzen können.