Elterngeld – neue Regelungen in der Coronakrise
Die Coronakrise stellt Eltern vor besondere Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und rückwirkend ab dem 01. März 2020 neue Regelungsbereiche vorgenommen. So soll der Partnerschaftsbonus nicht entfallen, wenn Eltern aufgrund der Covid19-Pandemie nicht wie geplant arbeiten können. Zum anderen sollen Einkommensersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld), die aufgrund der Coronakrise an die Eltern gezahlt werden, nicht die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Darüber hinaus wird es Eltern aus systemrelevanten Berufen ermöglicht, ihre Elterngeldmonate bis spätestens zum Juni 2021 zu verschieben. Dies hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes bei einem weiteren Kind.
Aus diesem aktuellem Anlass bietet das Kommunale Bildungswerk e. V. ein Seminar zu den Erweiterungen des Elterngeldes an. Die Veranstaltung zielt darauf ab, die wichtigsten Neuerungen darzustellen und die Auswirkungen auf die Praxis zu erläutern.