Fachseminar
Code SOA045

Eingliederung in Arbeit von Menschen mit Behinderung im Rechtskreis des SGB II - Schwerbehindertenrecht, Leistungen an Arbeitgeber, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Überblick über die Rechtsänderungen ab Januar 2025

Schwerpunkte

  • Schwerbehindertenrecht (§§ 151 - 175 SGB IX):
    • Definitionen, Grad der Behinderung, Nachteilsausgleiche, Gleichstellung
    • Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz
    • Leistungen des Integrationsamts
    • Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
  • Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber:
    • bei Aus- und Weiterbildung
    • Probebeschäftigung, Eingliederungszuschüsse
    • Sonderförderprogramme des Bundes und der Länder
  • Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
    • rechtliche Grundlagen
    • allgemeine und besondere Leistungen nach dem SGB II
    • frühzeitige Erkennung von Reha-Bedarfen durch die Jobcenter
    • Zuständigkeiten der Reha-Träger Leistungsverbote
    • Verfahrensrecht nach dem SGB IX, insbesondere Beteiligung der Jobcenter im Teilhabeplanverfahren
  • Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 SGB II
  • Aktuelle Gesetzesänderungen: Teilhabestärkungsgesetz und Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden praxisbezogene Informationen über die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit zu vermitteln, die für die tägliche Arbeit sehr wichtig sind, auch oder gerade um unzulässige Förderungen zu vermeiden und die richtigen Kostenträger zu ermitteln. Die Eingliederung in Arbeit von Menschen mit Behinderung sowie deren gezielte Aus- und weiterbildung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommt vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen immer mehr Bedeutung. Zur Unterstützung bei der Eingliederung gibt es schon jetzt über die Sozialgesetzbücher II, III und IX sowie spezielle Programme der Länder eine Vielzahl von Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen bzw. Rehabilitanden durch Jobcenter, Reha-Träger oder Integrationsämter. Wichtige Änderungen, die sich durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren für die Jobcenter ergeben haben, werden berücksichtigt.

Beschäftigte der Jobcenter mit Zuständigkeit im Bereich Vermittlung von Menschen mit Behinderung

SGB II, SGB III, SGB IX

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Allgemeines

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Termine

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02.12.2024
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03.12.2024
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11.02.2025
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28.04.2025
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29.04.2025
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24.11.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
25.11.2025
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