Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz
Schwerpunkte
- Zuständigkeiten für die Eingliederungsleistungen bei Alg I-Aufstockern
- Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden
- Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen und die Maßstäbe der Ermessensausübung
- Möglichkeiten der weiteren Förderung nach § 16 g SGB II
-
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II:
- kommunale Eingliederungsleistungen
- Einstiegsgeld
- Arbeitsgelegenheiten
- Förderung von Arbeitsverhältnissen
- freie Förderung
- Leistungen nach § 16 e und § 16 i SGB II
- Bürgergeldbonus nach § 16 j SGB II
- ganzheitliche Betreuung nach § 16 k SGB II
- Förderinstrument § 16 h
-
Eingliederungsleistungen nach dem SGB III in Verbindung mit dem SGB II:
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget
- Eingliederungszuschüsse inkl. Sonderregelung für Menschen mit Schwerbehinderung
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) einschließlich Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Förderung der beruflichen Weiterbildung unter Berücksichtigung der Neugestaltung der Weiterbildungen, wie z.B. längere Maßnahmedauer nach § 170 Abs. 4 SGB III, Vorschaltmaßnahmen nach § 81 Abs. 3a SGB III, das Weiterbildungsgeld und die Prämien nach § 87 a SGB III
- Einstiegsqualifizierung
- Leistungen zur Berufsausbildung
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden einen systematischen Überblick über die Eingliederungsleistungen zu vermitteln. Die genaue Kenntnis der Rechtsgrundlagen ist zwingende Voraussetzung, um den beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können. Die sogenannten aktiven Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind für den Vollzug des SGB II von größter Bedeutung. Sie zielen darauf ab, zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, beizutragen. Das SGB II bezieht sich über § 16 SGB II in weiten Teilen auf das SGB III. Spezielle Eingliederungsleistungen, ausschließlich für den Rechtskreis des SGB II, finden sich in den §§ 16a bis 16f SGB II wieder. Die Änderungen und Neuerungen, die sich ab dem 1.7.2023 ergeben, werden umfassend berücksichtigt.
Beschäftigte von SGB II-Behörden; Beschäftigte von Rechnungsprüfungsämtern; weitere Interessierte, z. B. Betreuer:innen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Problemstellungen der Beschäftigten der Jobcenter.
SGB II, SGB III, SGB I, SGB X
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
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Termine
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02.12.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
03.12.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
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12.05.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
13.05.2025
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11.12.2025
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12.12.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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