Spezialseminar
Code SOB065WB

Geldbußen und Zwangsgelder gegen Arbeitgebende - juristische Personen und Personengesellschaften - im SGB II

Schwerpunkte

  • Zuwiderhandlungen gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten der Arbeitgebenden
  • Gesetzesänderungen mit Wirkung vom 01.01.2025
  • Zusammenarbeit zwischen dem Fachteam "Leistung" und der Bearbeitungsstelle OWi
  • Aufforderungen und sofort vollziehbare Anordnungsbescheide als Rechtsgrundlage
  • Kombination von Verwaltungszwang (Zwangsgeld) und Geldbuße
  • Androhung, Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsgeldern
  • Wiederholtes und erhöhtes Zwangsgeld
  • Ersatzzwangshaft bei hartnäckig Verweigernden
  • Juristische Personen und Personenvereinigungen sowie Mischformen als Arbeitgebende
  • Maßnahmen zur Täterermittlung durch das Handels- und das neue Gesellschaftsregister
  • Beteiligung mehrerer Personen an der Ordnungswidrigkeit
  • Muster von Anhörungen und Bußgeldbescheiden im einheitlichen und selbstständigen Verfahren
  • Verbandsgeldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen als Nebenfolge der Ordnungswidrigkeit
  • Zumessung der Geldbuße gegen juristische Personen, Anwendung des Bußgeldkatalogs der Bundesagentur für Arbeit
  • Besonderheiten bei der Zustellung an juristische Personen und ihre Organ
  • Pflichtmitteilungen an das Gewerbezentralregister und die Ausländerbehörden

Das Seminar erläutert die Besonderheiten beim Zusammenwirken von Verwaltungszwang und Geldbuße gegen Arbeitgebende, Eheleute/Partner und Unterhaltsverpflichtete. Auf die Vertretungsverhältnisse, die bei Unternehmen in ihrer jeweiligen Rechtsform zu beachten sind wird eingegangen und mit den jeweiligen Formulierungsvorschlägen dargestellt. Das System der Rechtsfolgen umfasst die Verbandsgeldbuße, das Zumessungssystem der Geldbußen unter Berücksichtigung des einschlägigen Bußgeldkatalogs der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der gesetzlichen Pflichtmitteilungen durch Jobcenter. Auf die fachlichen Weisungen der BA vom April 2020 zu § 63 SGB II und zum Bußgeldverfahren vom Februar 2023 wird im Seminarverlauf hingewiesen. Die Onlineteilnehmenden an Hybridseminaren sollen über Mikrofon und Kamera verfügen, um am Erfahrungsaustausch untereinander und mit Präsenzteilnehmenden aktiv mitwirken zu können.

Beschäftigte von Fachteams "Leistung" und Bearbeitungsstellen OWi in Jobcentern, die über Vorkenntnisse im Sinne des Fachseminars Code: SOB065N verfügen

keine

Kundenservice KBW e. V.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0221SOB065WB
21.02.2025
09:00 bis 16:00 Uhr
295,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.