Fachtagung am 28. September 2022
Sozialrecht - SGB IX
Das neue Bundesteilhabegesetz - Entwicklungen und Praxisprobleme
Leistungsträger:innen (auch nach § 35a SGB VIII, Jobcenter, Pflegeversicherungen) und Leistungserbringer:innen, Case Manager:innen, Betreuer:innen, Behindertenvertreter:innen von Kämmereien, Rechnungsprüfung, kommunalen Unternehmen und Mandatsträger:innen
Das war unsere Tagung "Sozialrecht - SGB IX".
Sehr geehrte Tagungsinteressierte,
vor fast drei Jahren ist die dritte Stufe des BTHG in Kraft getreten. Welche Probleme gibt es, welcher Weg liegt noch vor uns, welche richtungsweisenden Entscheidungen sind getroffen worden? Um diese Fragen geht es in verschiedenen Vorträgen unserem Fachtag. Mit dem Thema Wirkung, Wirksamkeit und Wirkungskontrolle wird sich ein Referent in einem weiteren Vortrag befassen und hierzu auch praktische Beispiele darstellen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie vor Ort oder online zu diesem Fachtag begrüßen zu können und wünschen allen einen anregenden Austausch und gute Diskussionen.
Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Mittwoch, 28. September 2022
09:30 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e.V.
09:45 Uhr
BTHG – wo stehen wir?
Ingo Tscheulin
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11:15 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung
Sven Ulbrich
12:30 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
Sebastian Ottmann
14:45 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Herausforderungen an die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz
Dr. Ursula Pitzner
gegen 16:30 Uhr
Ende des Fachtages
Tagungsinhalte
BTHG – wo stehen wir?
Ingo Tscheulin
Zum 1.1.2020, also vor fast 3 Jahren, ist mit dem reformierten Leistungsrecht der Eingliederungshilfe die dritte Stufe des BTHG in Kraft getreten. Es ist Zeit zu fragen: Wo stehen wir jetzt? Was ist geschafft? Wo liegen Probleme und was liegt noch vor uns? Die Trennung von Fachleistung und Existenzsicherung stellte nicht nur EGH- Träger und -Anbieter vor große Herausforderungen, sondern verlangt auch von den Leistungsberechtigten ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die gestiegene Steuerungsverantwortung der EGH-Träger begegnet dem Fachkräftemangel, mit dem die EGH-Anbieter schon länger zu kämpfen haben. Und dann kam auch noch Corona...
Aktuelle Rechtsprechung
Sven Ulbrich
Die Einführung des BTHG bedeutet nicht die Fortführung der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe in einem neuen Gewand. Es fand ein vollständiger Systemwechsel statt. Der Referent stellt die neuesten Entscheidungen der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts zum Eingliederungs- und Teilhaberecht nach dem SGB IX vor.
Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe
Sebastian Ottmann
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden die Begrifflichkeiten Wirkung und Wirksamkeit sowie eine Wirkungskontrolle rechtlich festgeschrieben. Im Rahmen des Vortrages werden die Begriffe Wirkung und Wirksamkeit definiert und ein stufenweises Verfahren zur Annäherung an die Wirksamkeit von Angeboten der Eingliederungshilfe vorgestellt. Die Ausführungen werden mit praktischen Beispielen aus einem aktuellen Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich der Eingliederungshilfe ergänzt.
Herausforderungen an die Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz
Marcus Rietz
Die Assistenzleistungen im Rahmen der sozialen Teilhabe stellen Träger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe vor Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung. Welche Qualifizierungen werden benötigt, wie können einzelne Assistenzleistungen zur Pflege und Hilfe zur Pflege abgegrenzt und welche - auch alternativen - Leistungsstrukturen und Finanzierungsformen können genutzt werden? Die trägerübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger erfolgt zudem bisher nicht ausreichend. Eine (weitere) Vernetzung der Reha-Träger untereinander sowie eine effektivere Nutzung der Beratungsstrukturen (insb. §§ 12, 32, 106 SGB IX) sind erforderlich. Die Regelung des § 106 SGB IX stellt zusätzliche Anforderungen an die Träger der Eingliederungshilfe, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) sollte als Ergänzung mehr genutzt werden. Der Vortrag gibt einen Überblick zu ausgewählten in der Praxis des BTHG-Umsetzungsprozesses bestehenden Fragestellungen und zeigt Lösungsansätze auf.
Referierende
Sven Ulbrich
Sven Ulbrich ist Volljurist und Richter am Sozialgericht in Berlin. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialverwaltungsverfahrens- und Prozessrecht, im Sozialen Entschädigungsrecht, im Recht der schwerbehinderten Menschen und vor allem im Krankenversicherungsrecht der Leistungsbezieher nach dem SGB II und im Kosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrecht. Er ist Vorsitzender einer der fünf Kostenkammern des Sozialgerichts Berlin. Sven Ulbrich führt seit dem Jahr 2007 Seminare für das Kommunale Bildungswerk e.V. durch.
Sebastian Ottmann
Sebastian Ottmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg und leitet dort das Kompetenzzentrum Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört die Durchführung von Forschungs- und Evaluationsprojekten innerhalb der Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, insbesondere von Wirkungsanalysen und Projekten mit empirisch-quantitativem Schwerpunkt. Seit mehreren Jahren beschäftigt er sich mit den Themen Wirkungsorientierung, Wirkungen Sozialer Arbeit, Datenanalyse und dem Aufbau von Datenkompetenz in Organisationen.
Marcus Rietz
Rechtsanwalt Marcus Rietz hält seit über zehn Jahren bundesweit Vorträge zu sozialrechtlichen und betreuungsrechtlichen Themen für Leistungserbringer (Mitarbeiter*innen von Eingliederungshilfe- und Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Berufsförderungswerken), für Kostenträger (Sozialämter, Fachämter, Krankenkassen, Integrationsämter), Betreuungsvereine und für sonstige Akteur*innen der Sozialwirtschaft. Bis Februar 2020 unterrichtete Herr Rietz Sozialrecht an einer privaten Hochschule.im Fachbereich Soziale Arbeit. Er war wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin. Seit 01.11.2022 ist als Referent Recht beim Paritätischen Schleswig-Holstein.
Tagungsort
ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400