Case Management nach den Richtlinien der DGCC
Zertifizierte, berufsbegleitende Weiterbildung des Kommunalen Bildungswerk e. V.
Das Kommunale Bildungswerk e. V. ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) und anerkanntes Bildungsinstitut für die Weiterbildung im Case Management.
Die berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Einrichtungen und Organisationen der beruflichen, sozialen und gesundheitlichen Integration und Rehabilitation, die ihr Handeln nach dem Handlungskonzept Case Management ausrichten bzw. es in ihrer Organisation implementieren möchten. Die Weiterbildung vermittelt ein ganzheitliches Verständnis von Case Management, in das sowohl die einzelfallbezogene Beratung als auch die fallübergreifenden Aufgaben einbezogen werden. Unter komplexen Bedingungen sollen Case Manager:innen in der Lage sein, orientiert am Hilfebedarf des:der Einzelnen, bereits vorhandene Ressourcen aktiv in den Hilfeprozess mit einzubeziehen sowie dafür zu sorgen, dass notwendige professionelle Unterstützungsleistungen koordiniert erbracht werden können.
Inhouse-Schulung
Das Kommunale Bildungswerk e. V. führt diesen Kurs auch als Schulung vor Ort durch. Die Aufbaumodule werden dann an die jeweiligen Arbeitswelten der Teilnehmer angepasst und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Zertifikat wird in diesem Fall die berufliche Ausrichtung widerspiegeln. Richten Sie Ihre Bitte um ein Angebot an inhouse@kbw.de. Die Kolleginnen nehmen auch die inhaltliche und terminliche Absprache mit Ihnen vor.
Online-Schulung
Die Regelungen der DGCC sehen vor, dass die Weiterbildung teilweise auch als Online-Schulung vorgenommen werden kann. Der maximale Online-Anteil darf 40 Prozent nicht überschreiten. Für die Schulungen vor Ort erfolgt die Abstimmung über inhouse@kbw.de. Die offenen Kurse in Berlin werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen geplant. Sollte es die aktuelle Situation erfordern, können einzelne Module auch online angeboten werden.
Ziele
Die Weiterbildung ist an den nachfolgenden Zielen ausgerichtet:
- Vertiefende Kenntnisse des Handlungskonzepts Case Management
- Transformation des Handlungskonzepts Case Management in das Berufsfeld der Teilnehmenden
- Rollenklarheit als Case Manager (Aufgaben, Zuständigkeiten, Grenzen)
- Verfahrenssicherheit in der Fallsteuerung
- Vertiefung von Beratungsmethoden
- Befähigung zur ressourcen- und netzwerkorientierten Arbeit
- Vertiefung von Netzwerk- und Kooperationsmanagement
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Systemsteuerung
- Selbstreflexion
Zulassungs-voraussetzungen
- Abgeschlossenes einschlägiges humanwissenschaftliches Hochschulstudium und mindestens einjährige Berufserfahrung (ohne Anerkennungsjahr bei Sozialarbeitern/Sozialpädagogen) oder
- Abschluss eines nichthumanwissenschaftichen Studiengangs und mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie der Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen von mind. 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht oder
- Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie der Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen von mind. 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht oder
- einschlägige Berufsausbildung und mindestens sechsjährige Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie der Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen von mind. 240 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht.
Die zusätzlich geforderten Kenntnisse können auch während der Weiterbildung additiv erworben werden. Eine relevante berufliche Praxis während der Weiterbildung wird vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der DGCC über die Einzelheiten der Zulassungsvoraussetzungen:
https://www.dgcc.de/wp-content/uploads/2013/02/zulassungsregelungen_07_2011.pdf
Die zusätzlich geforderten Kenntnisse können auch während der Weiterbildung additiv erworben werden. Eine relevante berufliche Praxis während der Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der DGCC über die Einzelheiten der Zulassungsvoraussetzungen: http://www.dgcc.de/download/zulassungsvoraussetzungen_09.pdf
Methodik
Grundsätzlich sind die Module seminaristisch angelegt, um einen hohen Lerneffekt mit Anregungen zur praktischen Umsetzung des Erlernten zu erzielen. Um den praktischen Hintergrund des Lehrstoffes zu verdeutlichen, arbeiten die Lehrkräfte in starkem Maße neben Impulsreferaten mit Fallbeispielen, Situationssimulationen und Problemskizzen. Ein weiterer Kernpunkt der Fortbildung ist die Selbstreflexion.
Zielgruppe
Träger der Jugend- und Sozialhilfe (Behörden und freie Träger), SGB II-Behörden, Gesundheitsämter sowie Krankenhäuser (Sozialdienste, Krankenschwestern); Heime (Altenhilfe) und betreute Wohnformen; Mitarbeitende der ambulanten Hilfe bzw. aus Pflegestützpunkten, in der Pflegeberatung und in Einrichtungen der Behindertenhilfe; Betreuungsvereine, Berufsbetreuer:innen; betriebliche Sozialarbeiter:innen; Sozialdienste der Bundeswehr; Beschäftigte in der Flüchtlingshilfe; Justizvollzugsanstalten (Übergangsmanagement); weitere Interessierte.
Die Zielgruppe wurde bewusst sehr breit angelegt, um einen Austausch der Erfahrungen der Teilnehmenden aus den verschiedenen praktischen Tätigkeitsfeldern in den Lernprozess einzubeziehen.
Das Kommunale Bildungswerk e. V. räumt – bei freien Platzkapazitäten – Interessierten die Möglichkeit ein, auch einzelne Module zu besuchen. Die Teilnehmenden des Gesamtkurses werden bevorzugt berücksichtigt. Für die Teilnahme an der Abschlussarbeit und für den Erwerb des Titels Case Manager nach den Richtlinien der DGCC müssen 90 % des Kurses absolviert werden.
Dozentin
Gliederung und zeitlicher Umfang
Die Weiterbildung setzt sich aus Basismodulen, Aufbaumodulen, Supervision, einem Abschlussworkshop (Zukunftswerkstatt) sowie selbstorganisierten Arbeitsgruppentreffen zusammen.
Die Basismodule umfassen insgesamt 10 Seminartage. Sie sind für alle Teilnehmenden verpflichtend.
Die Aufbaumodule beinhalten ein 3-tägiges Modul für alle Teilnehmenden sowie 4 weitere Seminartage, die aus dem Fortbildungsprogramm des Kommunalen Bildungswerks e. V. frei ausgewählt werden.
Die Supervision (3 Tage) und den Abschlussworkshop (1 Tag) absolvieren die Teilnehmenden des Kurses wieder gemeinsam.
Die Arbeitsgruppentreffen (4 Tage mit je 8 Unterrichtseinheiten) organisieren die Teilnehmenden selbstständig. Es sollten sich mindestens 3 Teilnehmende zu einer Gruppe zusammenschließen, um einen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Sie führen darüber Protokoll und reichen dieses bei dem Ansprechpartner des Kommunalen Bildungswerk e. V. nach jedem Treffen ein.
Der Gesamtumfang des Kurses (inklusive der Arbeitsgruppentreffen) beläuft sich auf 25 Seminartage.
Inhalte und zeitliche Planung der Module
Aufbaumodule
In den Aufbaumodulen sollen zielgruppenbezogene Kenntnisse und Handlungsstrategien des Case Managements erworben sowie Rechtskenntnisse vertieft werden. Der Besuch des ersten Aufbaumoduls (Modul 6) über 3 Tage ist für alle Teilnehmenden bindend. Die Auswahl von 4 weiteren Seminartagen aus dem kompletten Fortbildungsangebot des Kommunalen Bildungswerk e. V. sollte sich an den beruflichen Hintergründen der Teilnehmenden orientieren. Sie erfolgt selbstständig und eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden des Kurses. Es wird empfohlen, dass sich ca. 50 % der ausgewählten Seminartage mit rechtlichen Fragestellungen beschäftigen sollten. Der:die Ansprechpartner:in des Kommunalen Bildungswerk e. V. steht für Hilfe und Beratung bei Bedarf zur Verfügung. Die ausgewählten Aufbauseminare müssen spätestens zum 2. Basismodul bei dem:der Ansprechpartner:in des KBW e. V. eingereicht werden. Sollten diese Seminare nicht stattfinden und durch das KBW e. V. abgesagt werden, können alternative Seminare ausgewählt werden. Es entstehen die für die Seminare ausgewiesenen Kosten. Der Besuch der Seminare muss im Verlauf des Gesamtkurses erfolgen. Der Zeitpunkt kann nur im Ausnahmefall - bei Absage von Seminaren durch das KBW e. V. - nach Abschluss des Kurses, aber vor Abgabe der Abschlussarbeit liegen.
Supervision
Das Ziel der Supervision und Reflexion besteht darin, auf der Grundlage der in der Weiterbildung gewonnenen Erkenntnisse einen Transfer in die berufliche Praxis herzustellen und sowohl die fachliche Relevanz von Case Management als auch die eigene Rolle im jeweiligen Handlungsfeld kritisch zu beleuchten. Sie ist für die Teilnehmenden des Gesamtkurses verbindlich.
Insbesondere geht es um die Reflexion
- von Einzelfällen aus dem eigenen Arbeitsfeld - unter Bezugnahme auf das Verfahren bzw. das methodische Vorgehen im Sinne von Case Management.
- konkreter Fragenstellungen zu eigenem Auftrag/eigener Funktion/Rolle und den Aufgaben im Case Management.
- der Implementierung des Handlungskonzepts Case Management in der Organisation bzw. im eigenen Arbeitsfeld.
Abschlusskolloquium
Das abschließende Kolloquium wird in Form einer Zukunftswerkstatt veranstaltet. Die im Kurs vermittelten Kenntnisse werden noch einmal zusammengefasst. Es werden Visionen für die Umsetzung des Case Managements in der eigenen Einrichtung entwickelt. Die Ergebnisse der Arbeit der Arbeitsgruppen fließen in die Veranstaltung ein. Das Kolloquium ist für die Teilnehmenden des Gesamtkurses verbindlich. Es wird von zwei Trainer:innen moderiert.
Abschluss
- Schriftliche Abschlussarbeit in Form einer Hausarbeit. Diese sollte einen Umfang von 35.000 Zeichen (ca. 15 Seiten) plus Inhaltsverzeichnis und Literaturangabe haben.
- Das Thema der Abschlussarbeit/der Projektarbeit wird mit der Kursleitung abgesprochen und von ihr genehmigt.
- Die Abschlussarbeit wird von der Kursleitung hinsichtlich des Erfolgs bewertet. Bei Nichtanerkennung kann die Arbeit mit einem neuen Thema einmalig wiederholt werden.
- Die Arbeit muss bis spätestens 18 Monate nach Beendigung des Kurses beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.
Zertifikat
Für die Teilnahme an der Abschlussarbeit müssen mindestens 90 % des Kurses absolviert werden. Die erfolgreiche Anfertigung einer Abschlussarbeit bescheinigt das KBW e. V. gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) mit der Vergabe des Zertifikats "Case Managerin bzw. Case Manager nach den Richtlinien der DGCC“.
Teilnahmegebühren
Die Kosten für die Basismodule, die Supervision und das Abschlusskolloquium betragen 3.725,00 Euro. Zusätzlich fallen für die ausgewählten Aufbaumodule (8 Seminartage) die dort ausgewiesenen Preise an.
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich mit dem beiliegenden Anmeldeformular oder über die Internetseite www.kbw.de/anmeldung/CMA002 erfolgen. Bitte reichen Sie mit der Anmeldung auch Ihre Nachweise für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ein.
Eine Stornierung muss nach den Teilnahmebedingungen des Kommunalen Bildungswerk e. V. postalisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Bei einer Absage in einem kürzeren Zeitraum als 14 Tage vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühren zu entrichten. Bei Absage am Werktag vor Seminarbeginn oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Inhaltliche Ansprechpartnerin
Kontakt
Frau Josefine Oley
Berliner Allee 125
13088 Berlin
Tel.: 030 29 33 50 1038
Fax: 030 29 33 50 39