Fachseminar
Code PEA460A
Themenbereich: Personalwesen

Abmahnung im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes

Schwerpunkte

  • Die Abmahnung als Führungsinstrument
  • Wann ist eine Abmahnung unverhältnismäßig?
  • Wann ist die Ermahnung angebracht?
  • Wann ist eine Abmahnung unumgänglich?
  • Richtiges Reagieren auf ein Fehlverhalten bei Pflichtverletzungen im Leistungs- und Vertrauensbereich
  • Worauf ist bei der Formulierung der Abmahnung zu achten?
  • Wann ist die Abmahnung verwirkt?
  • Personalratsbeteiligung und Personalaktenführung

Ziel des Seminars ist es, aufzuzeigen, welche Funktion die Abmahnung hat, wann diese angebracht ist und wie gerichtsfeste Abmahnungen verfasst werden. Wenn sich ein:e Arbeitnehmer:in nicht pflichtgemäß verhält, zu spät kommt, schlechte Arbeit leistet, das Internet privat nutzt, obwohl er es nicht darf, ist eine Abmahnung fällig. Und was passiert dann? Der Arbeitgeber muss reagieren, wenn Beschäftigte die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Allerdings kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob und welche Vertragsverstöße er durch Ermahnung oder Abmahnung rügt (BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94), oder ob er auf eine Ahndung verzichtet. Die Abmahnung ist keine Bestrafung, sondern hat eine Hinweis- und Warnfunktion.

Leiter:innen und Beschäftigte der Personalverwaltungen und anderer Ämter, Mitglieder von Personalräten; sonstige Interessierte

keine

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Termine

CODE 1030PEA460A
30.10.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
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Präsenz

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