Spezialseminar
Code PEA500N
Themenbereich: Personalwesen

Rechtsschutz im Arbeits- und Beamtenrecht: die Behörde vor dem Arbeitsgericht. Besondere Verfahren: die Konkurrentenklage. Beurteilung, Auswahl, vorläufiger Rechtschutz

Schwerpunkte

  • Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens:
    • Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
    • Rechtsschutzformen, wie Klageverfahren
    • einstweilige Verfügung
    • Beendigung des Rechtsstreits (Klagerücknahme, Erledigung, Anerkenntnis, Vergleich, Urteil/Beschluss)
    • Schwerpunkte arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten wie Kündigungsschutzklagen, Eingruppierung/Vergütung, Abmahnungen, Zeugnisse, Konkurrentenverfahren im Arbeitsrecht und Entfristungsklagen
  • Verfahren vor der Beamtenrechtskammer, der Disziplinarkammer
  • Rechtsschutz gegen Auswahlentscheidungen
  • Dienstliche Beurteilungen
  • Die Konkurrentenklage:
    • vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)
    • Rechtsschutz in der Hauptsache materielle Fehlerquellen
    • Bedeutung dienstlicher Beurteilungen im Konkurrentenverfahren
    • Auswahlentscheidungen, insbesondere Differenzierungskriterien
    • Rechtsfolgen der Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs/Schadensersatz
    • Rechtsstellung des:der ausgewählten Bewerber:in
    • Konkurrenz von Beamt:innen und Tarifbeschäftigten (Funktionsvorbehalt)
  • Disziplinarverfahren
  • Das Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Das Beschlussverfahren in Personalvertretungssachen (Hauptsacheverfahren, einstweilige Verfügung)

Die seit langer Zeit bestehenden Haushaltsengpässe im Bereich der öffentlichen Verwaltung haben zu zahlreichen Kürzungsmaßnahmen, insbesondere zu Stellenstreichungen und Einschränkungen von Beförderungsmöglichkeiten geführt. Um die noch verbliebenen Einstellungs- und Aufstiegschancen wird mit zunehmender Tendenz nicht nur im (behördlichen) Auswahlverfahren, sondern danach im Rahmen so genannter „Konkurrentenklagen“ vor den Verwaltungsgerichten, aber auch, soweit es sich nicht um Beamt:innen sondern um Tarifbeschäftigte handelt, für die insoweit auch Art. 33 Abs. 2 GG gilt, vor den Arbeitsgerichten gerungen. Ebenso bedeutsam ist aber auch die Frage, wie mit den für alle Beteiligten nachteiligen Folgen solcher Prozesse umgegangen wird, insbesondere wie es gelingen kann, nach deren Abschluss zu normalen Verhältnissen in der Zusammenarbeit zurückzukehren. Die Referent:innen gehen diese Probleme aus der Praxis an, die sie in ihrer Arbeit als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Beamtenrechts- und Personalvertretungskammern) und als Fachanwältin für Verwaltungsrecht und für Arbeitsrecht (Vertretung sowohl von Dienststellen als auch von Beschäftigten, Betreuung von Disziplinarverfahren auf Seiten von Behörden usw.) gewonnen haben.

Mitarbeitende und Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen, insbesondere Mitarbeitende der Personal- und Rechtsämter sowie Mitglieder von Personalräten

keine

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