Fachseminar
Code SOB065N

Bußgeldverfahren im SGB II gegen Antragstellende und Leistungsbeziehende nach dem SGB II und auskunfts- und vorlagepflichtige Dritte

Schwerpunkte

  • Bußgeldvorschriften nach § 63 Absatz 1 SGB II
  • Arbeitgebende, Partner und Partnerinnen, unterhaltsverpflichtete Personen
  • Antragstellende und leistungsbeziehende Kunden und Kundinnen
  • Zusammenarbeit Fachteam Leistung und Bearbeitungsstelle OWi
  • Anordnung des Sofortvollzuges bei säumigen Auskunftspflichtigen
  • Verwaltungszwang durch Zwangsgeld - Ahndung durch Geldbuße
  • Zeitnahe Feststellung der Leistungserheblichkeit
  • Überzahlungsberechnung des Bürgergeldes und Rückforderungsbescheid
  • Abgrenzung zum strafbaren Sozialleistungsbetrug
  • Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und dem Hauptzollamt
  • Maßnahmen gegen die Verfolgungsverjährung
  • Besonderheiten bei der Bedarfsgemeinschaft
  • Besonderheiten bei jugendlichen und betreuten Personen
  • Zusammenarbeit mit Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft
  • Neue Formen der elektronischen Kommunikation
  • Zumessung der Geldbuße; Anwendung des Bußgeldkatalogs der BA
  • Gerichtssicherer Aufbau von Bußgeldbescheiden
  • Neue Formen der elektronischen Zustellung

Ziel des Seminars ist es, alle Bußgeld- und Strafvorschriften, die auftretenden Vollzugsprobleme im Verwaltungs- und Bußgeldverfahren aufzuzeigen sowie das Zusammenwirken mit Hauptzollämtern und Staatsanwalten zu beleuchten. Dieses Wissen ist für die Bearbeitungsstellen OWi der Jobcenter, die Ordnungswidrigkeiten nach § 63 Abs. 1 in Zusammenarbeit mit den Fachteams Leistung verfolgen und ahnden, notwendig. Erstmals werden im Seminar auch die seit 2018 in Kraft getretenen Regelungen des ERVG und der ERVV zum elektronischen Rechtsverkehr und zur E-Akte, insbesondere die Neuregelung der Akteneinsicht, die elektronische Zustellung und die Gestaltung des Bußgeldbescheids, einschließlich der Zumessung der Geldbuße, behandelt. Im Seminar finden auch die neue Bußgeldaktenführungsverordnung (BußAktFV), die Bußgeldaktenübermittlungsverordnung (BußAktÜbV) und die Strafakteneinsichtsverordnung (StrafAktEinV) Berücksichtigung. Auch auf die überarbeiteten Fachlichen Weisungen der BA zu § 63 SGB II vom 23.04.2020 und zum Bußgeldverfahren vom Februar 2023, sowie die ab 2025 durch das BKG in Kraft tretenden Gesetzesänderungen wird eingegangen. Auf die Seminare Code: SOB065W,Code: VLB268N sowie Code: OWA066 wird aufmerksam gemacht. Bei Hybridseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, da die Seminare des Dozenten auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.

Beschäftigte der Bearbeitungsstellen OWi und der Fachteams Leistung von Jobcentern und Optionskommunen. Das Fachseminar ist ausdrücklich für Personen gedacht, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse besitzen.

keine

Kundenservice KBW e. V.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
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Termine

CODE 0604SOB065N
04.06.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
05.06.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
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09.09.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
10.09.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
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Mainz
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Mainz
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26.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
27.11.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
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18.02.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
18.02.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
19.02.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
19.02.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
Achtung Termine nicht zusammenhängend !
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09.10.2025
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10.10.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
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