Insolvenzrecht 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist trotz der Corona-Rezession auf den tiefsten Stand seit rund 21 Jahren gesunken. Das darf aber nicht täuschen. Experten sind sich einig, dass diese auf den ersten Blick positive Entwicklung bedingt ist durch die während der Corona-Pandemie ausgesetzte Insolvenzantragspflicht sowie durch das geringe Zinsniveau im Geldmarkt. Auch wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG bestimmten sachlichen Voraussetzungen unterliegt, die sicher nicht alle Unternehmen erfüllten, führte sie zunächst zu einem Versiegen der Insolvenzverfahren, langfristig zum Schaden der Gläubiger und zum Schaden der Volkswirtschaft.
Unsere Fachtagung Insolvenzrecht 2021 wird sich diesen aktuellen Entwicklungen des Insolvenzgeschehens in der Corona-Pandemie widmen. Sie wird zugleich in bewährter Weise einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht werfen und einen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geben. Darüber hinaus stehen aktuelle Fragen der Anwendung des Insolvenzrechts aus der Praxis im Mittelpunkt. Namhafte Referenten aus Rechtsprechung,
Wissenschaft und Praxis stehen den Teilnehmenden Rede und Antwort.
Zum Zeitpunkt der Drucklegung steht noch nicht fest, ob die Tagung in hybrider Form (der Kombination von Präsenz- und/oder Online-Teilnahme) oder nur in digitaler Form (mittels des Konferenztools BigBlueButton) stattfinden kann.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser gemeinsamen Tagung des Kommunalen Bildungswerks e.V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V
Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Kommunalen Bildungswerks e. V.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Neues Restrukturierungsrecht durch das SanInsFoG – Gesetzesanspruch und Gesetzeswirklichkeit
- Die vorinsolvenzliche Sanierung im europäischen Rechtsrahmen
- Die Initiative des Schuldners für ein Restrukturierungsverfahren
- Die Einbeziehung von Gläubigern, Absonderungsanwartschaftsberechtigten oder Inhabern von Mitgliedschaftsrechten
- Der mögliche Inhalt eines Restrukturierungsplans
- Die fakultativen gerichtlichen Verfahren zur Unterstützung
- Das gerichtliche Verfahren zur Stabilisierung
Schnellerer Neustart nach einer Insolvenz – zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Für wen gilt die Verkürzung der Abtretungsfrist von sechs auf drei Jahre?
- Muss eine Mindestquote erreicht werden?
- Wer unterfällt der sogenannten Staffellösung?
- Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Welche Verkürzungsmöglichkeiten bestehen weiterhin?
- Ist die Verkürzung für Verbraucher befristet?
- Welche Fristen gelten bei einer Zweitinsolvenz?
- Inwieweit wurde das Versagungsrecht verschärft und erweitert?
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht
- Entwicklungen im Insolvenzanfechtungsrecht
- Neues aus dem Eröffnungsverfahren und dem Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen
Die Kriterien der Einigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen natürlicher Personen. Mitwirkungsrechte, Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
- Der außergerichtliche Einigungsversuch (Voraussetzungen, Sinnhaftigkeit, Kriterien des BMF für Abgaben und allgemein für die öffentliche Hand, Auswirkungen auf Gesamtschuldner, Haftungsschuldner, Gläubiger privilegierter und besonderer Forderungen, die sog. Drittwirkung eines Vergleichs)
- Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan (das Obstruktionsverbot, Auswirkungen auf Gläubigerforderungen im Hinblick auf den Charakter der Forderung)
- Der Insolvenzplan (Konzipiert für Firmen, Brauchbarkeit dieses Regelungsbereichs bei Verbrauchern, rechtliche Konsequenzen, bisher kaum genutzte Chancen für Schuldner)
Referenten
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Ergänzende Seminare zum Tagungsthema
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