Fachtag am 04. April 2022 in Berlin
Vormundschaft 2022
Die Reform des Vormundschaftsrechts, Auswirkungen auf die Praxis
Fachtag für Führungskräfte und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und der Vormundschaft und sonstige Interessenten
Das war unsere Tagung "Vormundschaft 2022".
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Gesetz zum Vormundschaftsrecht tritt am 01.01.2023 in Kraft. Neben dem Vormundschaftsrecht wird auch das Betreuungsrecht neu strukturiert. Der Fachtag beleuchtet die aktuellen Änderungen der Reform im Vormundschaftsrecht. Dabei soll praxisnah insbesondere auf die Auswirkungen dieser Neuerungen für die Vormünder, die Jugendamtsleitungen und die Sozialen Dienste eingegangen werden. In Arbeitsgruppen werden diese unterschiedlichen Perspektiven des Gesetzes betrachtet und Strategien zur Umsetzung entwickelt.
Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Montag, 04. April 2022
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Frau Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e. V.
09:15 Uhr
Das modernisierte Vormundschaftsrecht
Frau Eva Bode
anschließend Fragen und Diskussion
Arbeitsgruppen (1-3)
11:00 Uhr
1. Arbeitsgruppe: Auswirkungen der Reform auf die Vormünder
Herr Nico Barthold
11:00 Uhr
2. Arbeitsgruppe: Vormundschaft und die Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten - Wer macht was?
Frau Christa Wolf
11:00 Uhr
3. Arbeitsgruppe: Strukturelle Konsequenzen der Reform in den Jugendämtern
Frau Hilke Huge
13:00 Uhr
Mittagsbuffet
14:00 Uhr
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Formulierung von Umsetzungsstrategien
15:00 Uhr
Kommunikationspause
15:15 Uhr
Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Formulierung von Umsetzungsstrategien
gegen 16:30 Uhr
Ende der Tagung
Referentinnen und Referenten
Christa Wolf
Frau Christa Wolf ist Diplom Verwaltungswirtin. Sie verfügt durch ihre langjährige Tätigkeit im Jugendamt über viel Erfahrung in diesem Bereich. Seit April 2015 arbeitet sie als freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht mit den Schwerpunkten Vormundschaften, sowie Hilfe zur Erziehung und verfasst Fachbeiträge zu diesen Themen. Sie führt seit 2001 Seminare für das Kommunale Bildungswerk e.V. durch.
Nico Barthold
Herr Nico Barthold hat einen Bachelor of Laws in Sozialverwaltung der FHSV Meißen und einen Master of Laws in Betreuungs-, Vormundschaft- und Pflegschaftsrecht der HWR Berlin. Zwischen 2014 und 2023 war er als Amtsvormund und -pfleger tätig. Von 2016 bis 2018 war er Fachbereichsleiter für Vormundschaften bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Gegenwärtig ist er als Berufsvormund und -pfleger sowie am Kommunalen Bildungswerk e.V. als Dozent tätig. Schwerpunkte seine Dozententätigkeit sind das Sozial- und Familienrecht insbesondere das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht sowie das Kinder- und Jugendhilferecht. Aktuell beschäftigt er sich unter anderem mit der Umsetzung der Vormundschaftsreform im Jugendamt.
Inhalte der Vorträge
Vormundschaft und die Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten - Wer macht was?
Frau Christa Wolf
Die Reform setzt auf den am besten geeigneten Vormund. Sie verpflichtet das Jugendamt dem Familiengericht den am besten geeigneten Vormund vorzuschlagen und dabei vorrangig in den Reihen ehrenamtlich Engagierter zu suchen. Gelingt es nicht dort einen Vormund zu finden, ist das Jugendamt verpflichtet dem Familiengericht gegenüber zu begründen warum es nicht gelungen ist. Gelingt es, kommt auf das Jugendamt eine Reihe weiterer verpflichtender Aufgaben zu. Wer über-nimmt bei Suche, Vorschlag und Begründung für das Familiengericht aber, auch bei Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Vormünder welche Aufgabe? Auf diese Fragen wollen wir in dieser Arbeitsgruppe Antworten suchen.
Auswirkungen der Reform auf die Vormünder
Herr Nico Barthold
Die Reform des Vormundschaftsrechts führt zwei neue Instrumente ein. Zum einen neue
Pflegschaftsarten und zum anderen die vorläufige Vormundschaft. Diese wesentlichen Änderun-gen des erweiterten Aufgabengebiets des Vormundes sollen kurz beschrieben und die Auswirkun-gen auf die Vormundschaft erläutert werden. Zugleich gibt es Änderungen in der Personen- und Vermögenssorge. Wie kann eine sachgerechte Umsetzung geschehen? Auf diese Frage wollen wir in dieser Arbeitsgruppe Antworten suchen.
Das modernisierte Vormundschaftsrecht
Frau Eva Bode
In dem Vortrag wird ein Überblick über die Reform des Vormundschaftsrechts gegeben, die zum 01.01.2023 in Kraft treten wird.
Schwerpunktmäßig stellt der Vortrag folgende Themen vor:
- die neue Struktur des Gesetzes
- der Mündel als Subjekt
- das Institut des vorläufigen Vormunds
- der Verfahrensablauf bei der Auswahl eines Vormunds
- der zusätzliche Pfleger und die Pflegeperson als Pfleger im Zusammenspiel mit dem Vormund
- die Stärkung der Pflegefamilie
- die Einbeziehung der Eltern des Mündels
Strukturelle Konsequenzen der Reform in den Jugendämtern
Frau Hilke Huge
Ist die aktuelle Struktur des Jugendamtes noch passend, um den Willen des Gesetzgebers aus der Reform der Vormundschaft zu erfüllen? Im Rahmen der Reform des SGB VIII, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, sieht der Gesetzgeber neue Aufgaben für die Jugendämter vor. Zukünftig sind Aufgaben wie z.B. der Vorschlag des am besten geeigneten Vormunds ans Familiengericht unter Berücksichtigung vom Vorrang des Ehrenamts, Beschwerdemöglichkeiten von Pflegekindern, Rechtsanspruch des Vormunds auf Beratung und Unterstützung zu erfüllen. Kann das Jugendamt ohne weiteres der Verpflichtung zur Bedarfsdeckung im Bereich Vormundschaften gerecht wer-den? Welche Schnittstellen gilt es zu beachten oder zu schaffen? Wie gelingt es hierbei, im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsmanagements zu handeln? Hierauf und auf viele weitere Fragen wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln, um diese in der Praxis dann mit Leben zu füllen.
Tagungsort
Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400