Fachtagung am 07. Juli 2020
Wohngeldrecht 2020
Aktuelle Entwicklungen und coronabedingte Anwendungsprobleme in der Praxis
Führungskräfte und erfahrene Mitarbeiter von Wohngeldstellen.
Das war unsere Tagung "Wohngeldrecht 2020".
Das Wohngeldrecht ist in Bewegung. Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid wird ab 2021 erstmals einen Preis haben. Um soziale Härten zu vermeiden, werden Wohngeldempfänger entlastet. Mehr als 600.000 Haushalte profitieren davon. Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen - zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Dienstag, 07. Juli 2020
09:55 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich
10:00 Uhr
Wohngeldnovelle 2021 - Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungs 2020. Inhalte der erneuten Novelle und Praxishinweise zu ihrer Umsetzung
Herr Werner Zills
anschließend Fragen und Diskussion
11:30 Uhr
Pause
12:00 Uhr
Wohngeld für Selbstständige und Gewerbetreibende in der Corona-Pandemie
Peter Michael Dürholt - angefragt
anschließend Fragen und Diskussion
13:15 Uhr
Praxisproblem Gewährung von Vorschüssen im Wohngeldverfahren - nützlich oder eher problematisch?
Herr Uwe Grund
14:30 Uhr
Ihre Fragen aus der Praxis „Das interessiert mich noch“ - Unsere Experten antworten
Referentinnen und Referenten
Peter Michael Dürholt
Herr Peter Michael Dürholt ist beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der Abteilung Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft insbesondere mit Fragen des Steuerrechts befasst. Zuvor war er zunächst beim Finanzamt Wuppertal-Elberfeld und später als Rechtsanwalt tätig.
Inhalte der Vorträge
Wohngeldnovelle 2021 - Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungs 2020. Inhalte der erneuten Novelle und Praxishinweise zu ihrer Umsetzung
Werner Zills
Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Danach wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert oder in Form einer Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden, um Wohngeldempfängerinnen und -empfänger gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Damit wird lt. Beschlussdrucksache Vorsorge getroffen, im Kontext der CO2-Bepreisung das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden. Im Wohngeld erfolgt dies durch eine personenzahlbezogene Heizkostenpauschale, die bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete / Belastung berechnet wird. Neben einigen weiteren kleineren Änderungen wird mit dem § 42c WoGG erneut eine Übergangsregelung eingeführt. Auch bei der Anwendung dieser Norm sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Im Vortrag werden den Teilnehmenden die Inhalte der vom Bundesrat am 15.05.2020 beschlossenen und zum 01.01.2021 wirksam werdenden erneuten Wohngeldnovelle vermittelt, um die praktische Umsetzung der veränderten Normen zu erleichtern.
Schwerpunkte des Vortrages
- Die Eckpunkte der Novellierung
- Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Wohngeldnovelle
- Übergangsregelung § 42c WoGG
- Musterbescheide zur Aufhebung
Wohngeld für Selbstständige und Gewerbetreibende in der Corona-Pandemie
Peter Michael Dürholt - angefragt
Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf Selbstständige und Gewerbetreibende. Einnahmen fallen weg, durch (Hygiene-) Auflagen entstehen weitere Kosten. Auch die Zukunftsaussichten sind unklar. Wie lange gelten welche Einschränkungen für das jeweilige Unternehmen? Wie erfolgreich sind die individuellen Maßnahmen, mit denen einzelne Selbstständige und Gewerbetreibende der Krise begegnen? Welche staatliche Unterstützung erhalten die Betroffenen? Wie wird sich die wirtschaftliche Lage nach der Pandemie entwickeln? Diese und andere Aspekte erschweren eine Gewinnprognose erheblich. Im Vortrag wird aufgezeigt, wie dennoch Antragsteller und Wohngeldbehörden mit der Situation umgehen müssen.
Schwerpunkte des Vortrags
- Gewinnprognosen in Pandemiezeiten: Ein Ding der Unmöglichkeit? Umgang mit pandemiebedingten Einnahmeausfällen / Gewinnschwankungen
- Behandlung von staatlichen Hilfen für Selbstständige und Gewerbetreibende in der Gewinnermittlung
- Auflagen im Wohngeldbescheid (Vorlage Einkommensteuerbescheid)
Praxisproblem Gewährung von Vorschüssen im Wohngeldverfahren - nützlich oder eher problematisch?
Uwe Grund
Vorschusszahlungen im Bereich des WoGG sind / waren bisher die Ausnahme. Bisher ist eine regelmäßige Anwendung nicht bekannt. Dies liegt insbesondere daran, dass ein Vorschuss nur in Betracht kommt, wenn für die Feststellung der Höhe des Wohngeldanspruchs eine "längere Zeit" erforderlich ist. Für diese Voraussetzung ist in der WoGVwV 2017 ein Zeitraum von mehr als acht Wochen genannt. Aufgrund der Pandemie mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 ergeben sich nun erstmals Umstände, die Vorschusszahlungen in den Vordergrund rücken. Mit dem Erlass vom 06.04.2020 des BMI zu Verwaltungsvereinfachungen im Rahmen der Durchführung des WoGG aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 finden sich unter V. Ausführungen zur Gewährung von Vorschüssen. Allerdings sind diese nicht sehr umfassend und lassen eine Reihe von Fragen und Problemstellungen unbeantwortet. Auch die in der WoGVwV 2017 enthaltenen Ausführungen sind nicht sonderlich hilfreich für die praktische Handhabung. Im Vortrag werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschusszahlungen dargestellt und praxisbezogen erläutert.
Schwerpunkte des Vortrags
- Die rechtliche Grundlage zur Vorschussgewährung
- Voraussetzungen für die Gewährung
- Musterbescheide