Waffenrecht 2024
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,
mehrere Anläufe der Innenministerin zu einer Waffenrechtsänderung konnten innerhalb der Regierungskoalition bislang keinen Konsens finden. Dessen ungeachtet entwickelt sich das Waffenrecht auch außerhalb von Gesetzgebungsverfahren weiter: Lücken werden durch Verwaltungspraxis geschlossen, dafür werden neue Regelungsbedarfe identifiziert. Auch die Rechtsprechung gestaltet aktiv die Auslegungsspielräume und nicht zuletzt werden die zuständigen Behördenstrukturen zumindest in einzelnen Bundesländern massiv verändert.
Der Waffenrechtstag hat sich als Plattform etabliert, bei der neben wichtigen Neuerungen, Vollzugshinweisen- und tipps auch die Weitergabe von Erfahrungen und der gegenseitige Austausch gefördert werden.
In diesem Jahr wird schwerpunktmäßig die interbehördliche Zusammenarbeit in den Blick genommen. Es ist uns eine besondere Ehre, ausgewiesene Expertinnen vom BKA und von einer Verfassungsschutzbehörde als Referentinnen gewonnen zu haben.
!!! Ganz exklusiv wird Niels Heinrich als Referent einen ersten Ausblick auf die geplante Änderung des Waffengesetzes werfen (aus aktuellem Anlass).
Sie können diesen Fachtag entweder vor Ort besuchen oder den Beiträgen online folgen. Unsere Gäste vor Ort haben die umfassende Möglichkeit, mit Expert:innen ins Gespräch zu kommen und sich mit Fachkolleg:innen auszutauschen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu diesem Fachtag live oder online begrüßen zu dürfen.
Ihr Planungsteam des KBW e. V.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Referenten
Inhalte der Vorträge
Aktuelle Entwicklungen im Waffen- und Beschussrecht und ihre Auswirkungen auf die behördliche Praxis
- Aktuelle Entwicklungen im Waffen- und Beschussrecht
- Aktuelle waffenrechtliche Regelungen zu Messern
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für Ausländer:innen oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- Gebührenerhebung bei Aufbewahrungskontrollen in Amtshilfe
Die Regelabfrage nach § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 WaffG aus der Sicht einer Verfassungsschutzbehörde
- Wie funktioniert „Mitwirkung“ in Niedersachsen?
- Was ist ein Nachbericht?
- Offene Erkenntnisse – eingestufte Erkenntnisse
- Rechtsprechung des BVerfSchG zu den Übermittlungsvorschriften
- Fallbeispiele
Das Bundeskriminalamt als Waffenbehörde mit seinen besonderen Zuständigkeiten
Durchführung von Regelüberprüfungen von Schießstätten gemäß § 27a WaffG
- Auswahl und Beauftragung eines Schießstandsachverständigen
- Besondere Problemstellungen auf Schießständen (Stichworte: "bleifreie" Geschosse und Bodenabsetzer)
- Bewertung und Umsetzung der Aussagen des Schießstandsachverständigen im Gutachten
- Sonstige Prüfungspunkte der Mitarbeitenden der Waffenbehörde
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400