Beamtenrechtsblog in dieser Woche: Beamtenstatus oder Angestelltenverhältnis, wen stelle ich ein?
Immer wieder wird die Frage erläutert, ob es nicht „klüger“ ist, im öffentlichen Dienst Angestellte einzustellen, anstatt Beamte zu ernennen. Dabei sprechen in den Augen der Öffentlichkeit gerade zwei Faktoren für ein privatrechtliches Arbeitnehmerverhältnis: höhere Kosten durch Beamte für die Allgemeinheit und Stellenblockade durch „kranke“ und/oder (vermeintlich) faule Beamte. Im Beamtenrechtsblog von Maximilian Baßlsperger soll diese Woche geprüft werden, ob diese Argumente tatsächlich einschlägig sind!
Für seine Betrachtungen zieht unser Beamtenrechtsexperte in erster Linie Statistiken, Berechnungen sowie geltendes (Dienst- und Besoldungs-) Recht heran, um das Für und Wider auf fundierten Argumenten aufzubauen. Ziel seiner Ausführungen ist es, den Blick für die Hintergründe sowie Entscheidungsprozesse im öffentlichen Dienst zu schärfen und dem in der Diskussion immanent angenommenen „Neidfaktor“ mit logischen Entscheidungskriterien zu begegnen.
So erörtert Baßlsperger exemplarisch die Frage nach den Personalkosten von Beamten im Vergleich zu Angestellten und stellt konkrete Kostenanalysen dazu vor. Sind Beamte tatsächlich „teurer“ als Angestellte? Eine Antwort auf diese Frage wird im Blog vorgestellt.
Des Weiteren greift der Autor die häufig wiederholten Eindrücke über Arbeitskraft und Krankenstand von Beamten auf. Hier zielt Baßlsperger speziell auf die Dienstunfähigkeit von Beamten und den Sachverhalt leistungsgeminderter bzw. leistungsschwacher Beamter ab. Dem gegenüber stellt er Untersuchungen über die Arbeitskraft angestellter Mitarbeiter/innen und zieht am Ende sein persönliches Fazit für die Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst.