Berliner Betreuungsforum 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.01.2023 tritt eine umfängliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Erstmals wird das Betreuungsrecht als eigenständiger Regelungsbereich in den §§ 1814 bis 1881 BGB n. F. geregelt. Darüber hinaus werden weitere Gesetze, wie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), geändert. Mit der Neuregelung der materiell und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts wird das zentrale Ziel verfolgt, auf den verschiedenen Umsetzungsebenen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung eine konsequent an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die den Betroffenen im Wege der Unterstützung zur Ausübung seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt. Soweit die Intention des Gesetzgebers. Wie wird es in der Praxis aussehen? Die Gesetzesnovelle hat grundlegende Auswirkungen auf die Arbeit aller Akteure, die im Rahmen des Betreuungsrechts zusammenwirken. In unserer Tagung werden wir im Kreise der anwesenden Praktiker und Praktikerinnen die wesentlichen Änderungen und die Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Es besteht die Möglichkeit diese Tagung vor Ort zu besuchen (die Teilnehmerzahl ist begrenzt) oder der Tagung online zu folgen. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V.
Tagungsablauf
Referenten
Tagungsinhalt
Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ab 2023. Was bringt sie Neues im Betreuungsrecht?
- 1. Teil (09.00 bis 10.00 Uhr) - Grundsätzliche Ziele:
- Gesetzgebungsverfahren - zentrale Ziele der Reform
- Die „Magna Charta“ des Betreuungsrechts in § 1821 BGB-neu: Unterstützung, Wunschbefolgung, Schutz
- 2. Teil (10.20 bis 11.00) - Einzelne Änderung nach Akteuren:
- Betroffene Personen; Ehrenamtliche Betreuer:innen; Berufliche Betreuer:innen
- Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuungsgericht
Die Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023 aus richterlicher Sicht
- Ausweitung der Amtsermittlung im Rahmen der Anhörung - § 278 Abs.1 Satz 1 FamFG-neu
- Bindung des Betreuungsgerichts an die Wünsche der Betroffenen - § 278 Abs. 2 FamFG-neu
- Unterteilung der Anhörung in Erörterung und Ermittlung
- Bestellung und Einbeziehung des Verfahrenspflegers - § 276 FamFG-neu
- Höhere Anforderungen an den Erforderlichkeitsgrundsatz
Die Betreuungsrechtsreform 2023 - Registrierung, Sachkundenachweis und weitere (rechtliche) Stolpersteine aus der Sicht des Betreuers und der Rechtspflege
- § 1821 BGB: Die Magna Charta des Betreuungsrechts - neue Grundsätze der Wahrnehmung von Stellvertretung
- Registrierung und Vereinsanbindung: Berufs- und Vereinsbetreuer; Verein als Betreuer; Angehörigenbetreuer; ehrenamtlicher Fremdbetreuer
- Sachkundenachweis
- Bürokratische Tücken des neuen Gesetzes: verpflichtende Kontakte vor Übernahme einer Betreuung; Berichte; Mitteilungspflichten
- Ausblick auf § 1838 BGB "Die neue Vermögenssorge"
Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Künftige Anforderungen an die Betreuungsbehörden.
- Informations-, Beratungs-, Mitteilungs- und Unterstützungspflichten
- Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
- Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
- Registrierung von Berufsbetreuern
- Regelungen des Datenschutzes im BtOG
- Einschätzung aus der Sicht der Praxis
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400