Berliner Betreuungsforum 2023
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte, sehr geehrte Betreuer:innen,
das Betreuungsrecht strebt an, die Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person zu wahren und nur so weit wie nötig in ihre Rechte einzugreifen. Durch das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023 soll u.a. die Selbstbestimmung von betreuten Menschen gestärkt und eine höhere Qualität in der rechtlichen Betreuung erreicht werden.
Die Zielsetzung der Reform, den Willen und Wunsch der Betroffenen konkreter in den Fokus zu rücken, stellt alle beteiligten Akteure in der Praxis wie auch bisher vor Herausforderungen. Darüber hinaus sieht das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) für die Ausübung der Tätigkeit beruflicher Betreuer:innen nunmehr die Registrierung und den Nachweis ausreichender Sachkunde vor.
Auf unserem Fachtag Betreuungsrecht wollen wir auch in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme vornehmen sowie Fragestellungen zur aktuellen Entwicklung aufgreifen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Neben Vorträgen und Erfahrungsberichten haben wir ausreichend Zeit für Fragen aus dem Teilnehmendenkreis - insbesondere im Rahmen der Podiumsdiskussion - eingeplant.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalt der Vorträge
Die Betreuungsrechtsreform 2023 in der praktischen Umsetzung - Praxiserfahrungen aus der Sicht der örtlichen Betreuungsbehörde Berlin - Reinickendorf
- Umsetzung des Modellprojekts gemäß § 11 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 BtOG im Rahmen der erweiterten Unterstützung
- Registrierungsverfahren beruflicher Betreuer:innen gemäß § 24 BtOG
- Zusammenarbeit der beteiligten Akteure
- Chancen und aktuelle Grenzen der Umsetzungsbemühungen
Ehegattenvertretung - weniger Bürokratie im Notfall
- Voraussetzungen und Handlungsspielräume der Ehegattennotvertretung
- Aufgabenverlagerung und Selbstbestimmung - Kompromisse und Kritik
- Ideen für die zukünftige Ausgestaltung
Überblick über das Bürgergeld nach dem SGB II - Alter Wein in neuen Schläuchen?
- Leistungsarten
- Regelbedarfsstufen im Vergleich zum bisherigen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
- Mehrbedarfe
- Einkommen (sanrechnung)
- Vermögensberücksichtigung
- Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
- Änderungen zum 01. Juli 2023
Podiumsdiskussion - "Betreuungsrechtsreform - Prädikatswein oder Traubensaft?"
- Wunschbefolgungs-und Besprechungspflicht
- Erweiterte Berichtspflichten - Anfangs-, Jahres- und Schlussbericht
- Hürden der Bürokratie und Grenzen der Machbarkeit
Referent:innen
Aussteller und Medienpartner
Die beta gGmbH ist als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und gemeinnütziger Beschäftigungsträger seit 20 Jahren für die Integration von Menschen mit Unterstützungsbedarf auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung tätig. Einzelcoachings, Arbeitserprobung, Jugendberufshilfe und EU-Projekte für Menschen, u. a. mit Zuwanderungsgeschichte, sind die Kernaufgaben des Trägers. Dabei wird das Ziel verfolgt, mit jeder Person ganzheitlich und individuell zu arbeiten. Je nach Bedarf werden die Kund:innen bis zu 12 Monate - auch aufsuchend - begleitet. Dabei greift die beta gGmbH auf ein gut ausgebautes Netzwerk von regionalen Trägern und Berliner Betrieben zurück. So können Hilfestellungen selbst in schwierigen Lebenssituationen realisiert werden. beta gGmbH unterstützt z.B. bei
- Ämtergängen,
- Wohnungssuche,
- Familienangelegenheiten
- Alltags- und Stressmanagement
- Suchtprävention,
- beruflicher Orientierung
- und der Arbeitsuche.
Die Auftraggeber sind die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und die Jugendämter. Mehr dazu im Flyer .
Tagungsort
Berliner Allee 125
D-13088 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 29 33 50 – 0
Fax +49 (0) 30 - 29 33 50 – 39