Fachtag am 23. August 2023

Fachtag Compliance 2023

Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung. Rechtliche Grundlagen, Entwicklungstendenzen, Praxisfragen

Fachtag für Antikorruptionsbeauftragte, Entscheidungsträger:innen in Unternehmen und Behörden sowie Einrichtun-gen, z.B. Bürgermeister:innen, Landrät:innen, Beigeordnete, Dezernent:innen, Stadt- und Gemeinderät:innen, Ge-schäftsführer:innen; sonstige Interessierte; Personalvertretungen
Das war unsere Tagung "Fachtag Compliance 2023".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

Gesetzesvorhaben und Regelungen zur Compliance befinden sich seit Jahren in stetiger Entwicklung: Neu entdeckte Schlupflöcher für korruptives Handeln bzw. Einfallstore für kriminelles Agieren in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung sollen möglichst schnell, umfänglich und wirksam geschlossen werden. Strukturen werden mit dem Ziel der Korruptionsprävention und Risikovorsorge in Organisationen – etwa mit Blick auf Cyberkriminalität, Vergabe- und Nachhaltigkeitsfragen oder den Hinweisgeber- und Lieferkettenschutz – kontinuierlich angepasst.

Inzwischen liegen zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Verhaltenskodizes vor, die Compliance-Verantwortliche im Blick haben müssen. Die Durchführung adäquater Risiko- und Schwachstellenanalysen und die Beachtung möglicher Haftungsfragen – gerade auch angesichts der sich global ausweitenden Cyberbedrohungen – werden für sie immer relevanter, die Fragen nach dem “Wie” der Umsetzung drängender.

Unser Fachtag gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Tendenzen und Fragestellungen der Anti-Korruptionsarbeit im öffentlichen Dienst und unterstützt bei der konkreten Umsetzung. Ausgewählte Fachvorträge mit dem Angebot zum intensiven Austausch mit unseren Fach-Expert:innen nach jedem Beitrag laden in bewährter Weise dazu ein, eigene Erfahrungen und Praxisfragen zu diskutieren und eine Einordnung der Thematik im behördlichen Kontext unter verschiedenen Blickwinkeln vorzunehmen.

Zudem wird der Fachtag in diesem Jahr erstmals als Kooperation zwischen dem Kommunalen Bildungswerk e. V. und dem Institut für Korruptionsprävention in Hof e. V. durchgeführt. Er bietet Ihnen daher Gelegenheit, in parallelen Workshops praxisorientiert an der Umsetzung relevanter Aspekte zur Anti-Korruption zu arbeiten, individuelle Fragestellungen zu klären und sich mit Expert:innen und Fach-Kolleg:innen auszutauschen. Die Tagung findet in hybrider Form statt. Interessent:innen können die Tagung somit entweder vor Ort in Präsenz oder die Vorträge online am Vormittag verfolgen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserem Fachtag.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 23. August 2023
09:00 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V
09:10 Uhr
Neue Entwicklungen in der Anti-Korruptionsarbeit im öffentlichen Dienst
Prof. Dr. Carsten Stark
10:05 Uhr
Kommunikationspause
10:20 Uhr
Cyber-Versicherungen für Verwaltungen; Haftungsfragen (Cyber Incident Mitigation)
Dr. Florian Scheriau
11:10
Die Neufassung des § 108e StGB – ein wirksames Instrument gegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?
Heino Ringel
12:00 Uhr
Mittagspause
Fortführung der Tagung in parallelen Workshops zu Aspekten der „Praktischen Umsetzung von Anti-Korruptionsarbeit in der öffentlichen Verwaltung“ Sie haben die Möglichkeit, sich zu zwei Workshops anzumelden. Folgende Workshops stehen zur Auswahl:
Workshop 1
13:00
Einführung eines Compliance Managements in der öffentlichen Verwaltung
Prof. Dr. Carsten Stark
14:10
Kommunikationspause
Workshop 3
14:25
Compliance Kommunikation: Forensische Interviewführung
Prof. Dr. Carsten Stark
Workshop 2
13:00
Durchführung einer Risikoanalyse in der öffentlichen Verwaltung
Yannik Morbach
14:10
Kommunikationspause
Workshop 4
14:25
Durchführung einer Schwachstellenanalyse in der öffentlichen Verwaltung
Yannik Morbach
15:35
Kommunikationspause
15:50
Podiumsdiskussion mit Blick auf die Workshop-Ergebnisse
ca. 16:30
Ende des Fachtags
ganztägig
Moderation des Fachtags
Sebastian H. Geisler

Tagungsinhalt

Neue Entwicklungen in der Anti-Korruptionsarbeit im öffentlichen Dienst

Prof. Dr. Carsten Stark
Der Eröffnungsvortrag gibt einen Überblick über die gültigen gesetzlichen Grundlagen zur Korruptionsprävention und stellt deren jüngste Entwicklungen vor. Zudem legt er die aktuelle Verortung der Anti-Korruptionsarbeit in Behörden und Kommunen dar. Im Besonderen wird kritisch beleuchtet, inwiefern die geltenden Regelungen einheitlich sind bzw. eine Diversität an Vorschriften die Zielerreichung mit Blick auf Compliance erschwert. Anhand der Betrachtung aktueller Korruptionsvorfälle werden hierzu Rückschlüsse gezogen und die Frage nach einer Professionalität in Rich-tung Compliance samt Lösungsansätzen diskutiert. In den Praxis-Workshops am Nachmittag haben die Teilnehmen-den die Möglichkeit, je nach individuellem Bedarf und Zielsetzung anhand von Praxisbeispielen zu erfahren und zu erarbeiten, wie sie bestimmte Kernelemente vorgeschriebener Anti-Korruptionsarbeit in ihren Häusern einfüh-ren/etablieren.

Cyber-Versicherungen für Verwaltungen; Haftungsfragen (Cyber Incident Mitigation)

Dr. Florian Scheriau
Cyber-Angriffe auf öffentliche Unternehmen und Verwaltungen nehmen zu. Die Gruppe der Angreifenden ist hier ebenso vielfältig wie ihr Motivationsspektrum; vergleichbar bleibt das hohe Gefahrenpotenzial für jede betroffene Organisation – insbesondere für die Einrichtungen, die zur sogenannten kritischen Infrastruktur gehören (etwa Kran-kenhäuer, Organisationen zum Schutz, zur Rettung, Verteidigung, Daseinsvorsorge oder Energieversorgung etc.). Ein funktionierendes Incident- bzw. Cybersecurity-Managementsystem (CSMS) sollte daher zwingend als Abwehr-Standard in jeder öffentlichen Einrichtung implementiert sein. Was aber, wenn der Notfall noch vor oder trotz dessen Etablierung eintritt? Der Impulsvortrag vermittelt einen kompakten Überblick über Relevanz, Möglichkeiten, Bedin-gungen und Grenzen der Absicherung durch Cyber-Versicherungen unter dem Compliance-Blickwinkel. Der Vortragende beleuchtet die Komplexität von Anforderungen an regelkonforme Sachbearbeitung unter dem Blickwinkel der Korruptionsprävention und stellt mit der „Schwachstellenanalyse“ ein wirksames und leicht zu implementierendes Kontrollinstrument vor. Zur Einordnung werden die Grundlagen der Straftatbestände §§ 331, 332 StGB kurz rekapituliert.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Compliance-Maßnahmen: „Cyber-Schutz“ und „Cyber-Versicherung“
  • Versicherungsträger, -leistungen und -kosten
  • Haftungsfragen, -grenzen und -ausschlüsse bei „Cyber-Schäden“

Rechtssichere Durchführung einer Compliance-Untersuchung in Verwaltungen

Prof. Dr. Alexander Eufinger
Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorgaben begangen werden, muss eine organisationsinterne Untersuchung eingeleitet werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn entsprechende Hinweise von Whistleblowern erfolgen. Eine besondere Herausforderung für Verwaltungen besteht dann darin, diese Untersuchung (sowie sonstige Revisionsmaßnahmen) rechtssicher durchzuführen. Zu beachten sind hierfür primär der Schutz der hinweisgebenden und der beschuldigten Person sowie die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ebenso relevant und anspruchsvoll ist aber auch die Frage, wie Erkenntnisse zu einem Vorfall rechtssicher und damit gerichtsverwertbar gewonnen werden können. Der Vortragende beleuchtet das Spannungsfeld zwischen der möglichst effektiven Gewinnung und Verarbeitung von Informationen einerseits und der Beachtung aktueller gesetzlicher Vorgaben andererseits. Tipps für die erfolgreiche Umsetzung in der Praxis runden den Vortrag ab.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Arbeitsrechtliche Aspekte der Compliance unter Berücksichtigung der aktuellen Koalitionsbestimmungen
  • Rechte und Pflichten der ermittelnden Personen
  • Rechte und Pflichten der beschuldigten Person
  • Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Best practices

Workshop 1: Einführung eines Compliance Managements in der öffentlichen Verwaltung

Prof. Dr. Carsten Stark
Compliance ist mehr als nur Anti-Korruption. Aber welche Themenebereiche sollten beim Aufbau eines Compliance Systems im öffentlichen Dienst zusammengefasst werden? Welche Zuständigkeiten unterschiedlicher Ämter werden berührt? Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Organisation, Personal, Rechtsamt, Rechnungsprüfung, Personal-entwicklung und den Fachämtern organisiert werden? Der Workshop reflektiert Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten und dient dem Erfahrungsaustausch. Thematisiert wird in jedem Fall, welche speziellen Kompetenzen in einer Compliance-Stelle vorgehalten werden müssen und mit welchen Rechten/Pflichten, bzw. Zuständigkeiten sie ausgestaltet sein sollte.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Organisation von Compliance
  • Zuständigkeitsbereiche
  • Kompetenzen und inhaltliche Ausgestaltung
  • Vorgehensweise beim Aufbau

Workshop 2: Durchführung einer Risikoanalyse in der öffentlichen Verwaltung

Yannik Morbach
Die Risikoanalyse ist eine standardisierte Gesamtbefragung möglichst aller Mitarbeitenden einer Organisation oder einer Organisationseinheit zum IST-Zustand der wirksamen Präventionsmaßnahmen. Sie schließt damit auch die Gefährdungsanalyse ein. Die erhobenen Daten werden anschließend ausgewertet und interpretiert. Dabei werden Wahrscheinlichkeiten des Auftretens von korruptiven Handlungen – samt potenzieller Folgen für die Organisation – ermittelt. Im Workshop wird anschaulich aufgezeigt, wie eine Risikoanalyse in öffentlichen Verwaltungen durchgeführt werden kann. Die Teilnehmenden lernen die einzelnen Umsetzungsschritte kennen und erfahren, wie sie passgenau wirksame Gegenmaßnahmen erarbeiten.
Schwerpunkte
  • Know-how zur praktischen Durchführung einer Risikoanalyse in öffentlichen Verwaltungen (Fragekatalog, Befra-gungsform)
  • Ermittlung und Auswertung der Auftrittswahrscheinlichkeiten von korruptiven Handlungen – Gefährdungsanalyse
  • Ableitung effizienter und effektiver Antikorruptionsmaßnahmen

Workshop 3: Compliance Kommunikation: Forensische Interviewführung

Prof. Dr. Carsten Stark
Zum Alltag der Verantwortlichen in einer Anti-Korruptionsstelle gehört es, Gespräche zu führen. Aber, wie redet man mit Menschen, die nicht bereitwillig alles erzählen wollen? Wie wertet man derartige Gespräche aus? Ab welchem Zeitpunkt des investigativen Prozesses fängt man an, mit Beschäftigten zu sprechen? Nach welchen Kriterien wählt man Personen aus, die zur Klärung eines Korruptionsverdachts bzw. eines gemeldeten Sachverhalts beitragen kön-nen? Welche Erwartungen sind an diese Gespräche geknüpft? Wie schätzt man die Glaubwürdigkeit des Gegenübers ein und wie schafft man eine Vertrauensbasis? Diese und andere Fragen werden im Workshop anhand von konkre-ten Beispielen aus der Compliance-Arbeit aufgegriffen und praxisbezogen bearbeitet.
Schwerpunkte
  • Interviewführung
  • Dokumentation
  • Auswertung und Hypothesenbildung
  • Vorhalte und Krisensituationen

Workshop 4: Durchführung einer Schwachstellenanalyse in der öffentlichen Verwaltung

Yannik Morbach
Während die Risikoanalyse in Bezug auf eine ganze Organisation erstellt wird, erfolgt die Schwachstellenanalyse nur in Bezug auf spezifische Prozesse. Darunter müssen Prozesse verstanden werden, die aufgrund ihrer Anzahl (Quan-tität) oder ihres Umfangs (Qualität) zu erheblichen Schäden für die Organisation führen können bzw. sich aufgrund spezifischer Fälle bereits als problematisch erwiesen haben. Im Workshop wird bearbeitet, wie eine Schwachstellen-analyse in öffentlichen Verwaltungen praktisch vorgenommen und wirksame Gegenmaßnahmen erarbeitet werden können.
Schwerpunkte
  • Know-how zur praktischen Durchführung einer Schwachstellenanalyse in öffentlichen Verwaltungen (Prozessanaly-sen, Fragekatalog, Befragungsform)
  • Auswertung der Darstellung von prozessspezifischen Risiken und allgemeinen Gefahren
  • Erarbeiten von abgeleiteten präventiven Maßnahmen und Handlungsempfehlungen mit den im Prozess Beschäftig-ten

Referenten und Moderator

Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Heino Ringel
Heino Ringel
Heino Ringel
Herr Ringel verfügt über langjährige Erfahrung in der Kommunalverwaltung schleswig-holsteinischer Landkreise. Seine Arbeitsschwerpunkte lagen im Wesentlichen in verschiedenen Bereichen der Öffentlichen Sicherheit und Rechtsangelegenheiten einschließlich verwaltungsgerichtlicher und arbeitsrechtlicher Prozessvertretung. Seit dem Jahr 2008 war Herr Ringel als Prüfer des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg tätig und nahm als zertifizierter Antikorruptionsbeauftragter dort zusätzlich die Aufgaben der Kontaktstelle Korruptionsprävention wahr. Seit dem Jahr 2005 war Herr Ringel als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Lübeck tätig und übt diese Funktion ab dem Jahr 2020 am Landessozialgericht Schleswig aus. Als erfahrener Dozent hat er seit über 25 Jahren interne Unterrichts- und Seminarveranstaltungen durchgeführt und war für externe Ausbildungsträger der öffentlichen Verwaltung tätig. Für das Kommunale Bildungswerk e. V., Berlin, führt Herr Ringel seit mehreren Jahren erfolgreich Seminare durch, die sich stets durch einen hohen Bezug zur täglichen Verwaltungspraxis auszeichnen.
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler
Sebastian H. Geisler (Ass. iur. und MBA) ist Oberkirchenrat und seit 2015 Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Als unabhängige Prüfungseinrichtung führt dieses die örtlichen und überörtlichen Prüfungen in allen Untergliederungen der größten evangelischen Landeskirche einschließlich deren Beteiligungen durch. Herr Geisler wurde als Rechnungsprüfer (Steinbeis-University, AOEV) und Prüfer für Qualitätsmanagement und Peer Reviews in der kommunalen Rechnungsprüfung (KGSt) zertifiziert. Als Volljurist und Wirtschaftswissenschaftler widmet er sich der Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle in Kirche und Staat. Er ist Verwaltungsrat der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse, Finanzvorstand des Landesvereins für Innere Mission, Hannover und Prokurist der LIM gGmbH, Hannover.

Aussteller und Medienpartner

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Tagungsort

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Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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