Fachtagung am 26. April 2017

Lohnpfändung 2017

Aktuelle Rechtsprechung im Lohnpfändungsrecht und Praxisfragen aus Sicht der Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner

Fachtagung für Vollstreckungsbehörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind, Unterhaltsvorschusskassen, Arbeitgeber als Drittschuldner, Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte
Das war unsere Tagung "Lohnpfändung 2017".

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem erfolgreichen Start 2016 folgt die zweite Fachtagung für Vollstreckungsbehörden und Besoldungsstellen, die mit der Lohnpfändung befasst sind, Unterhaltsvorschusskassen und Arbeitgeber als Drittschuldner, Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte.

Die Fachtagung Lohnpfändung vereint die Interessen aller Beteiligten einer Lohnpfändung und bietet Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch. In der Diskussion über aktuelle Rechtsprechung bspw. zu pfändbaren und unpfändbaren Lohnbestandteilen, zum Zusammentreffen von Unterhaltsforderungen mit Pfändungen, zu Abtretungen oder zum Insolvenzverfahren werden insbesondere Fragen der Praxis berücksichtigt. Für Drittschuldner ist dies zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen von besonderer Bedeutung. Für Gläubigervertreter sind Fragen der effektiven Vollstreckung unerlässlich. Für Schuldnervertreter werden Möglichkeiten aufgezeigt, sich gegen Lohnpfändungen zu wehren.

Außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen praxisorientierte Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Pfändungsrecht sachgerecht anzuwenden. Unsere Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Lohnpfändung befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind wie auch im letzten Jahr aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerk e.V. freut sich, zu dieser Tagung begrüßen zu können.

Dr. Andreas Urbich

Geschäftsführer

Tagungsablauf

26. April 2017
09:45 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Herr Prof. Ulrich Keller
10:00 Uhr
Lukrative Lohnpfändung für Gläubiger
Frau Christine Kalmeier
anschließend Fragen und Diskussion
11:30 Uhr
Kommunikationspause
11:45 Uhr
Rechtsbehelfe, Rechtsmittel und einstweilige Anordnungen - wie ist damit umzugehen?
Herr Prof. Ulrich Keller
anschließend Fragen und Diskussion
12:45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr
Umgang mit Lohnpfändungen und Drittschuldnererklärungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes aus Sicht einer Schuldnerberaterin
Frau Jana Baumgart
anschließend Fragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Podiumsdiskussion
Herr Prof. Ulrich Keller moderiert die Diskussion
gegen 16:30 Uhr
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Lukrative Lohnpfändung für Gläubiger

Frau Christine Kalmeier
Im Falle des Vorhandenseins von pfändbaren Beträgen stellt die Lohnpfändung neben der Kontopfändung die effektivste Form des Forderungseinzugs dar. 97 % aller Pfändungen sind Lohn- und Kontopfändungen. Der Arbeitgeber hat dabei die unterhaltsberechtigten Personen und den pfändbaren Betrag zu ermitteln sowie die Rangfolge richtig zu bestimmen. Den Gläubigern werden bewährte Möglichkeiten aufgezeigt, durch die Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Inhalt des Vortrages sind u.a. die aktuellen Rechtsprechungen hinsichtlich der Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen und des Weihnachtsgeldes und zur teilweisen Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens
  • Berechnung der pfändbaren Beträge mit Sonderfällen (Zusammenrechnung, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindungen)
  • Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen
  • Berechnung bei Teilberücksichtigung von unterhaltsberechtigen Personen
  • Bestimmung der Rangfolgen bei Lohnpfändung und Abtretung
  • Unterhaltspfändung und Zusammentreffen mit anderen Forderungen
  • Deliktsforderungen

Rechtsbehelfe, Rechtsmittel und einstweilige Anordnungen – wie ist damit umzugehen?

Herr Prof. Ulrich Keller
Das System der Rechtsbehelfe ist sowohl bei Vollstreckung seitens der Vollstreckungsbehörden als auch bei Vollstreckung nach der ZPO schwierig und insbesondere für den Drittschuldner schwer zu durchschauen. Insbesondere wenn das Gericht einstweilige Anordnungen trifft, ist für den Drittschuldner oft nicht klar, wie er sich verhalten soll. Darf noch gezahlt werden? An welchen Gläubiger darf oder muss gezahlt werden? Muss der pfändbare Betrag etwa hinterlegt werden? Anhand von praktischen Beispielen wird hier Licht ins Dunkel gebracht.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Rechtsbehelf des Schuldners gegen die Pfändung
  • Die Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrung
  • Was nützt ein Rechtskraftvermerk?
  • Was muss der Drittschuldner machen?
  • Umgang mit einstweiligen Anordnungen
  • Gibt es ein Ruhendstellen der Pfändung?

Umgang mit Lohnpfändungen und Drittschuldnererklärungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes aus Sicht eines Schuldnerberaters

Frau Jana Baumgart
Die rechtliche Problematik bei Lohn- und Gehaltspfändungen spielt im Berufsalltag von Schuldnerberatern eine nicht unwesentliche Rolle. Neben der Überprüfung der Lohnpfändung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ergeben sich datenschutzrechtliche Fragen hinsichtlich der Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung sowie deren Umfang und welche Konsequenzen die Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung hat. Die Schuldnerberatungsstellen sind in Hinblick einer geplanten Schuldenregulierung, der Arbeitsplatzerhaltung und der Arbeitgeberentlastung bestrebt eine Lohn- und Gehaltspfändung zu verhindern. Voraussetzung hierfür ist immer eine gute Zusammenarbeit/Kommunikation zwischen den Beratungsstellen, Gläubigern und Arbeitgebern.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Inhalt und Umfang der Drittschuldnererklärung
  • Auskunftspflichtverletzung und Schadensersatz
  • Darstellungen zu den rechtlichen Auffassungen zum Nebenrecht „Aushändigung des Lohn- und Gehaltsnachweises durch den Arbeitnehmer“
  • Sichtweise der Schuldnerberater auf diese Problematik im Zusammenhang mit dem Datenschutz und weiteren Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
  • Datenschutz in der Schuldnerberatung im Schriftverkehr mit den Gläubigern
  • Verhandlungen mit den Gläubigern und den Vollstreckungsbehörden
  • Vorstellung der von der Stephan-Kommission entwickelten Formulare für die Standardisierung und Stärkung der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 InsO

Referenten

Frau Christine Kalmeier

Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzverfahren im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe „Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren“ gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden aus vierzehn Bundesländern einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Seit 2006 vertritt Frau Kalmeier zusätzlich öffentlich-rechtliche sowie privat-rechtliche Forderungen des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern als Gläubiger.

Herr Prof. Ulrich Keller

Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Er ist auf diesen Rechtsgebieten durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2013 (Neuaufl. 2016); Keller, Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht, 2011 (Neuaufl. 2016); Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 8. Aufl. 2015. Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen praktischer Tätigkeit.

Frau Jana Baumgart

Frau Jana Baumgart ist nach dem Studium an der Universität Bremen und dem Referendariat in Brandenburg seit 2005 in der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Dilab e. V. im Bezirk Berlin Friedrichshain als Schuldner- und Insolvenzberaterin tätig. Seit 2016 führt sie Fortbildungsveranstaltungen in sozialen Vereinen rund um das Thema Schulden durch. Die Beratungsstelle Dilab e. V. ist Mitglied der Stephan-Kommission, die zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches 2011 initiiert wurde und setzt standardisierten Formulare im Rahmen der außergerichtlichen Einigung seit 2014 testweise in der Praxis ein.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagung in Bild und Ton

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