Fachtag am 02. Juni 2021

Lohnpfändung 2021

Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner

Fachtagung für Vollstreckungsbehörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind, Unterhaltsvorschusskassen, Arbeitgeber als Drittschuldner, Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte.
Das war unsere Tagung "Lohnpfändung 2021".

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Fachtag Lohnpfändung – eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege (IWVR e. V.) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin – findet in diesem Jahr zum fünften Mal in Folge statt. Erneut werden renommierte Referenten Lösungsansätze bei schwierigen pfändungsrechtlichen Problemen – gerade eben auch in Pandemiezeiten – bereithalten. Das Besondere dieser Veranstaltung ist die gleichzeitige Perspektive der Lohnpfändung aus Sicht der Vollstreckungsbehörden, der Arbeitgeber und auch der Schuldnerberatungsstellen. Hier werden die mitunter gegensätzlichen Interessenlagen zusammengebracht und zu spannenden Diskussionen angeregt.

Außerhalb der Vorträge besteht wie immer die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Pfändungsrecht auch in Zeiten von Corona rechtskonform anzuwenden. Unser Fachtag richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Lohnpfändung befasste Bedienstete. Die Teilnehmer sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Debatte einzubringen. Fragen und Wünsche dürfen bereits im Vorfeld an die Organisatoren zur Vorbereitung der Podiumsdiskussion herangetragen werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Fachtagung Vollstreckungsrecht am 3. und 4. Juni 2021 im Anschluss an diesen Fachtag. Die Teilnehmerzahl dieses Fachtags ist aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen begrenzt. Der Fachtag steht jedoch als Online-Tagung einem breiten Teilnehmerkreis offen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.

Ihre Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e.V.

Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Kommunalen Bildungswerks e. V.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 2. Juni 2021
09:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin KBW e. V.
09:15 Uhr
Wohin geht die Reise – wird die Pfändung von Arbeitseinkommen entwertet?
Prof. Ulrich Keller
anschließend Fragen und Diskussion
10:00 Uhr
Kommunikationspause
10:15 Uhr
Die Unterhaltspfändung – Besonderheiten bei der Pfändung in den Vorrechtsbereich aus drei Perspektiven (aus Sicht der Arbeitgeber, der Unterhaltsvorschusskassen und der Schuldnerberatungsstellen)
Christine Kalmeier
anschließend Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Der untätige Drittschuldner – wie ist vorzugehen?
Ralf Klomfaß
anschließend Fragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Auslandsvollstreckung: ein Kurztrip durch EU-Verordnungen
Dieter Schüll
gegen 16:30 Uhr
Ende des Fachtags

Referenten

Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Prof. Ulrich Keller
Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht und ist Dekan des Fachbereichs Rechtspflege. Er ist im Insolvenzrecht und im Vollstreckungsrecht durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind unter anderem Keller, Lehrbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2020; Keller, Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren, 2020; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl. 2021; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 9. Aufl. 2022; Mitautorschaft in Kommentaren zur Insolvenzordnung und zum Zwangsversteigerungsgesetz Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit. Die Fachtagung zum Insolvenzrecht begleitet er als Referent und Moderator seit rund zehn Jahren.
Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen und Abtretungen im Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern tätig. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe "Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren" gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden aus vierzehn Bundesländern einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Zusätzlich vertritt sie seit 2006 privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern als Gläubiger. Frau Kalmeier ist Autorin des Fachbuches Lohnpfändung - Praxisleitfaden für Arbeitgeber, Gläubiger und Schuldnerberater, Haufe Verlag, 12. Auflage.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Vorträge

Wohin geht die Reise – wird die Pfändung von Arbeitseinkommen entwertet?

Herr Prof. Ulrich Keller
Der Gesetzgeber stellt ab 2022 die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO auf eine jährliche Aktualisierung um. Dies bedeutet für Drittschuldner erhebliche Mehrarbeit, für Gläubiger tendenziell geringere Pfändungsbeträge. Wird die Pfändung von Arbeitseinkommen damit dauerhaft entwertet? Macht es noch Sinn, Arbeitseinkommen zu pfänden? Welche Möglichkeiten hat ein Gläubiger, die Pfändung zu optimieren? Kann die Kontenpfändung helfen?
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Anhebung der Pfändungsfreigrenzen ab August 2021
  • Optimierung der Pfändung durch Ermittlung geldwerter Vorteile
  • Ermittlung von Unterhaltsberechtigten
  • Einkommenspfändung und parallele Kontenpfändung
  • Vorgehen gegen renitente Drittschuldner

Die Unterhaltspfändung – Besonderheiten bei der Pfändung in den Vorrechtsbereich aus drei Perspektiven (aus Sicht der Arbeitgeber, der Unterhaltsvorschusskassen und der Schuldnerberatungsstellen)

Frau Christine Kalmeier
Bei der korrekten Bearbeitung von Unterhaltspfändungen ergeben sich durch den Arbeitgeber als Drittschuldner oftmals Schwierigkeiten, da er im Spannungsfeld zwischen Gläubiger und Schuldner steht und mit der Berücksichtigung des § 850d ZPO Besonderheiten zu beachten hat. Insbesondere wenn das Gericht einstweilige Anordnungen zu den Unterhaltspfändungen trifft, ist für den Drittschuldner oft nicht klar, wie er sich verhalten soll. Auch die Berechnung der pfändbaren Beträge ist meist vom Schuldner oder den Gläubigern schwer nachvollziehbar. Im Vortrag wird anhand von Berechnungsbeispielen Licht ins Dunkel gebracht.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Berechnung der pfändbaren Beträge einer Unterhaltspfändung
  • Zusammentreffen von mehreren Unterhaltspfändungen
  • Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen mit gewöhnlichen Forderungen
  • Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf Unterhaltsansprüche
  • Ermittlung der dynamisierten Unterhaltsrente
  • Umgang mit einstweiligen Anordnungen durch das Familiengericht

Der untätige Drittschuldner – wie ist vorzugehen?

Herr Ralf Klomfaß
Viele Vollstreckungspraktiker kennen die Situation: Eine Forderungspfändung wird dem Drittschuldner erfolgreich zugestellt. Nun ist dieser in der Erklärungspflicht, wie er die Pfändungsmaßnahme – hier spezifisch: die Lohn- bzw. Gehaltspfändung – zu berücksichtigen gedenkt. Aber: Es passiert – ggf. auch auf Erinnerung hin – nichts. Weder gehen pfändbare Beträge auf dem Bankkonto der Vollstreckungsbehörde, noch geht die Erklärung des Drittschuldners ein (geboten z. B. nach §§ 316 AO, ggf. i. V. m. 5 I BVwVG oder 52 LVwVG RP). Es fragt sich: Kann ich bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen dann nicht schlicht gegen den Drittschuldner seinerseits unmittelbar im Wege der Verwaltungsvollstreckung vorgehen? Schließlich missachtet dieser die gesetzliche Erklärungspflicht, während nach der Rechtsprechung die gepfändete Forderung selbst ohne dessen Rückmeldung als bestehend fingiert werden kann. Im Vortrag wird dieser Frage nach- und auf etwaige Hindernisse eingegangen. Nach Darstellung der rechtlichen Lage (inklusive ausgewählter Rechtsprechung) schließt er mit einer Verhaltensempfehlung, ergänzt um eine Anregung zur Gesetzesnovellierung aus der Vollstreckungspraktikersicht.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Kurze Darstellung des Ablaufs der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvollstreckung bis zur Forderungspfändung
  • Darstellung der Rechtslage bzgl. der Erklärungspflicht des Drittschuldners
  • Klärung der Frage Öffentlich-rechtliche Folgemaßnahme gegen den untätigen Drittschuldner?
  • Aufzeigen des Lösungsweges

Auslandsvollstreckung: ein Kurztrip durch EU-Verordnungen

Herr Dieter Schüll
Die grenzübergreifende Titulierung und Zwangsvollstreckung in den Ländern der europäischen Union gewinnt immer mehr an Bedeutung. Entweder versucht der Schuldner, durch einen Umzug ins Ausland dem deutschen Zwangsvollstreckungsrecht zu „entfliehen“ oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Insolvenzverfahren im Ausland anzustreben. Im Vortrag werden insbesondere sowohl Möglichkeiten der Vollstreckung im Ausland als auch Haftungsrisiken des deutschen Drittschuldners praxisbezogen aufgezeigt.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Wie kann die Vollstreckungsbehörde den Lohn bei einem im Ausland beschäftigten Schuldner pfänden?
  • Wie kann ein ausländischer Gläubiger bei einem in Deutschland beschäftigten Schuldner den Lohn pfänden?
  • Was tun, wenn ein ausländischer Insolvenzverwalter dem Arbeitgeber in Deutschland einen Eröffnungsbeschluss vorlegt?
  • Welche Auswirkungen hat eine im europäischen Ausland erteilte Restschuldbefreiung auf den Drittschuldner in Deutschland?
  • Eckpunkte der europäischen Kontenpfändungsverordnung

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

Diese Zusammenstellung enthält 7 Veranstaltungen.

Fachtag Lohnpfändung 2024

1
Fachtag Lohnpfändung 2024 - Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner
27.11.2024
Berlin, Online (Zoom)

Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner, Gläubiger

2
Die Praxis der Lohnpfändung für Arbeitgeber, Schuldner:innen und Gläubiger:innen
25.11. - 26.11.2024
31.03. - 01.04.2025
24.11. - 25.11.2025
Berlin, Online (Zoom)
Berlin, Online (Zoom)
Berlin, Online (Zoom)

Unterhaltsansprüche - Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf Unterhaltsansprüche

3
Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf Unterhaltsansprüche
20.06. - 21.06.2024
12.12. - 13.12.2024
Berlin, Online (Zoom)
Berlin, Online (Zoom)

Vollstreckung: Praxisfragen in der Vollstreckung (Kurzwebinar)

4
Praxisfragen in der Vollstreckung: Abtretung, Vorläufiges Zahlungsverbot, Pfändung (Kurzwebinar)
18.11.2024
08.04.2025
03.09.2025
Online (BigBlueButton)
Online (BigBlueButton)
Online (BigBlueButton)

Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers Lohnpfändungen Abtretungen Aufrechnungen Insolvenz

5
Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des:der Arbeitnehmer:in
01.10.2024
04.06.2025
Online (Zoom)
Online (Zoom)

Lohnpfändung, Pfändung

6
Lohnpfändung - Berechnung und Arbeitgeberpflichten
05.09.2024
26.02.2025
Online (Zoom)
Online (Zoom)

Fachtag Lohnpfändung 2024 (Videoaufzeichnung)

7
Fachtag Lohnpfändung 2024: Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner (Videoaufzeichnung)
27.11.2024
Online (Video)
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