Fachtag am 14. März 2018

Lohnpfändung 2018

Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner

Fachtagung für Vollstreckungsbehörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind, Unterhaltsvorschusskassen, Arbeitgeber als Drittschuldner, Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte.
Das war unsere Tagung "Lohnpfändung 2018".

Nach dem erfolgreichen Start 2016 folgt nunmehr die dritte Fachtagung für Behörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind, für Unterhaltsvorschusskassen und Arbeitgeber als Drittschuldner, für Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte.

Die Fachtagung Lohnpfändung vereint die gegensätzlichen Interessen aller Beteiligten einer Lohnpfändung und bietet die einmalige Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch. In der Diskussion über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, die Drittschuldnerklage und über den Umgang mit Lohnverschleierung werden insbesondere Fragen der Praxis berücksichtigt. Die Insolvenzordnung ist seit ihrem Inkrafttreten 1999 mehrfach novelliert worden. Die Umsetzung der kaum mehr überschaubaren höchstrichterlichen Rechtsprechung bereitet nicht nur dem Drittschuldner regelmäßig Probleme. Die Gläubiger erfahren u.a., zu welchem Zeitpunkt erfolgreiche Lohnpfändungen noch möglich sind.

Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen praxisorientierte Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Pfändungsrecht sachgerecht anzuwenden. Unsere Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Lohnpfändung befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind wie auch im letzten Jahr aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. freut sich, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.

Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Kommunalen Bildungswerks e. V.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 14. März 2018
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Frau Christine Kalmeier
10:15 Uhr
Die Rechtsstellung des Arbeitgebers in der Insolvenz seines Arbeitnehmers
Frau Prof. Brigitte Steder
anschließend Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Praxisprobleme der Lohnpfändung
Herr Peter Rothfuss
anschließend Fragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Die Rolle des Drittschuldners im Spannungsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
Herr Michael Weinhold
anschließend
Podiumsdiskussion: Ihre Fragen - unsere Experten antworten
Frau Christine Kalmeier, Frau Prof. Brigitte Steder, Herr Peter Rothfuß, Herr Michael Weinhold
gegen 16:30 Uhr
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Die Rechtsstellung des Arbeitgebers in der Insolvenz seines Arbeitnehmers

Frau Prof. Brigitte Steder
Die Bearbeitung von Lohnpfändungen ist bereits eine aufwendige und unangenehme Aufgabe für den Arbeitgeber als Drittschuldner. Erhebliche Unsicherheiten ergeben sich dann, wenn auch noch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitnehmers eröffnet wird. Die Fürsorgepflicht auf der einen Seite trifft auf ein bestmögliches Befriedigungsinteresse der Gläubiger auf der anderen Seite, realisiert durch den nunmehr auftretenden Insolvenzverwalter. Unabdingbar für den Drittschuldner sind daher solide Kenntnisse des Verfahrensablaufs mit den jeweils zu beachtenden insolvenzrechtlichen Besonderheiten im Hinblick auf das Arbeitseinkommen. Auch der richtige Umgang mit bereits vorliegenden oder neu eingehenden Lohnpfändungen spielt insoweit eine nicht unerhebliche Rolle. Im Rahmen des Vortrages sollen daher mit direktem Bezug auf das Arbeitseinkommen des Schuldners u.a. nachfolgende Punkte behandelt werden.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Überblick zum Verfahrensablauf mit der Darstellung der insolvenzrechtlichen Besonderheiten zur Behandlung des Arbeitseinkommens in den jeweiligen Verfahrensabschnitten
  • Wirkung des Insolvenzbeschlags auf das Arbeitseinkommen
  • Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters/Treuhänders
  • Behandlung von Arbeitseinkommenspfändungen, die vor der Verfahrenseröffnung eingehen
  • Behandlung von Arbeitseinkommenspfändungen, die nach der Verfahrenseröffnung eingehen (insbesondere Unterhaltsvollstreckung)
  • Aufrechnung durch den Arbeitgeber
  • Auskunftsansprüche des Verwalters/Treuhänders
  • Antragsmöglichkeiten des Verwalters/Treuhänders und Behandlung insolvenzgerichtlicher Beschlüsse das Arbeitseinkommen betreffend

Praxisprobleme der Lohnpfändung

Herr Peter Rothfuss
Bei der Vollstreckung in Geldforderungen hat der Gläubiger meist keine weiteren Informationen zu den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zwischen Schuldner und Drittschuldner. Dieses Informationsdefizit ist gerade bei Lohnpfändungen besonders groß. Dabei hat der Gläubiger ein erhebliches Interesse daran, nachvollziehbar überprüfen zu können, ob der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens von den korrekten rechtlichen Grundlagen ausgeht, zumal zahlreiche Lohnpfändungen durch den Drittschuldner fehlerhaft bearbeitet werden. Der Vortrag behandelt diese Situation jeweils aus der Sicht der an der Lohnpfändung beteiligten Parteien Gläubiger, Drittschuldner, Arbeitnehmer.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Gläubiger und dem Arbeitnehmer (Erklärungspflichten, Umfang und Grenzen; Vorlage von Unterlagen und Belegen; Beachtung von Änderungen und weiterer Umstände; Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer)
  • Möglichkeiten des Gläubigers (bei fehlender bzw. unzureichender Drittschuldnererklärung; bei Zweifeln an der korrekten Berechnung durch den Arbeitgeber; Drittschuldnerklage; Schadenersatzpflichten; besondere Befugnisse der Vollstreckungsbehörden und besondere Pflichten des Arbeitgebers in diesen Fällen)
  • Möglichkeiten des Arbeitnehmers, sich gegen die Art der Durchführung der Pfändung zu wehren
  • Die Pfändbarkeit besonderer Zahlungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis

Die Rolle des Drittschuldners im Spannungsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner

Herr Michael Weinhold
Der Vortrag und die anschließende Diskussion soll auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen und der handelnden Beteiligten das Spannungsverhältnis, in welchem der Drittschuldner zwischen dem Arbeitnehmer als Schuldner und seinen Gläubigern steht, genauer beleuchten. Wie ist die gesetzliche Situation zu interpretieren, welche Erwartungen an den Drittschuldner haben sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger in der Pfändungssituation? Wie sollte damit umgegangen werden? Welche Rolle spielt hier die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Anhand von Beispielen sollen Erwartungen und Handlungen der Beteiligten reflektiert und diskutiert werden.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Informations- und Prüfpflichten des Drittschuldners
  • Umgang mit (fingierten) Abtretungen
  • Gehaltsüberweisungen auf Konten Dritter
  • Umgang bei Lohnverschiebung und -verschleierung
  • Verhandlung mit Gläubigern über Ratenzahlung und Ruhendstellung

Referentinnen und Referenten

Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen und Abtretungen im Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern tätig. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe "Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren" gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Zusätzlich vertritt sie seit 2006 privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern als Gläubigerin. Frau Kalmeier ist Mitautorin des Fachbuches "Lohnpfändung 2024 - Praxisleitfaden für Arbeitgeber, Gläubiger, Schuldnerberater und Rentenversicherungsträger", Haufe Verlag, 14. Auflage.
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Herr Stadtrechtsdirektor a.D., Dipl.-Jur., Ass.jur. Peter Rothfuss war über 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher und seit 1997 Referent beim Kommunalen Bildungswerk.
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Prof. Brigitte Steder
Frau Prof. Dipl.-Rechtspflegerin Brigitte Steder lehrt an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum am Fachbereich Rechtspflege u. a. die Lehrgebiete Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kreditsicherungsrecht. Daneben ist sie als Dozentin im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen tätig und publiziert zu den vorgenannten Rechtsgebieten (u. a. Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl.). Zuvor war sie einige Jahre als Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg-Mitte u. a. im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

Diese Zusammenstellung enthält 7 Veranstaltungen.

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