Lohnpfändung 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmalig werden auf dieser 1. Fachtagung die Interessen aller Beteiligten einer Lohnpfändung berücksichtigt und die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben. Neben der Vermittlung der Grundlagen zur Berechnung der pfändbaren Beträge, zur Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigen
Personen und zur Ermittlung von Rangfolgen wird auch auf die Problematik beim Zusammentreffen von Unterhaltsforderungen mit Pfändungen, Abtretungen bzw. im Insolvenzverfahren eingegangen.
Ausführlich werden die Besonderheiten im Verbraucherinsolvenzverfahren erörtert, die auch für Insolvenzverwalter von Interesse sein dürften. Für die Schuldnervertretungen werden gesetzliche Möglichkeiten aufgezeigt, sich gegen vorliegende Lohnpfändungen zu wehren bzw. einen erhöhten pfändungsfreien Betrag zu erwirken. Wie verhält sich der Schuldnergegenüber seinem Arbeitgeber, um wegen drohender oder bestehender Lohnpfändungen den Arbeitsplatz nicht zu gefährden? Die Durchsetzung bzw. Vermeidung von Schadensersatzforderungen gegenüber dem Drittschuldner und auch die Drittschuldnerklage wegen fehlender oder falscher Drittschuldnererklärung ist für Gläubigervertreter und Drittschuldner gleichermaßen von Interesse. Außerdem werden, nicht nur für die Gläubigervertreter, zusätzliche Möglichkeiten der erfolgreichen Lohnpfändung besprochen, wie z.B. die Durchsetzung von Deliktsforderungen. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den
Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen unterschiedliche - und durchaus kontroverse – Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Pfändungsrecht rechtskonform
anzuwenden. Unsere Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Lohnpfändung befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.
Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer Kommunales Bildungswerk e.V.
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Die Durchführung der Lohnpfändung durch die Drittschuldner
- Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens
- Berechnung der pfändbaren Beträge mit Sonderfällen (Zusammenrechnung, Nachzahlungen, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindungen)
- Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen (auch mit Berechnung bei Teilberücksichtigung von unterhaltsberechtigen Personen)
- Wirkungen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Bestimmung der Rangfolgen bei Lohnpfändungen und
- Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO
- vorläufiges Zahlungsverbot
- Unterhaltspfändung und Zusammentreffen mit anderen Forderungen
Lohnpfändung in der Verbraucherinsolvenz
- Gravierende Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren für Neuverfahren ab 01.07.2014
- Wirkungen des Eröffnungsbeschlusses auf den Arbeitgeber
- Was ist mit der öffentlich-rechtlichen Verstrickung der bereits vorliegenden Lohnpfändungen?
- Unterhaltsforderungen in der Verbraucherinsolvenz
- Ende der Überweisungen pfändbarer Beträge durch den Drittschuldner
- Was muss beachtet werden, wenn das Insolvenzverfahren länger als 6 Jahre dauert?
- Was passiert bei einer Versagung der Restschuldbefreiung?
- Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung (z.B. Teilzeitbeschäftigung als Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit?)
Gläubigerstrategien für eine erfolgreiche Lohnpfändung
- Pfändungsbeschluss bei Sicherungsvollstreckung
- Fakultative Inhalte eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Klarstellende Beschlussfassungen durch das Vollstreckungsgericht
- Erhöhung und Reduzierung des pfändbaren Lohnanteile durch Anordnungen des Vollstreckungsgerichts
- Hinterlegung durch den Drittschuldner bei Forderungsprätendentenstreitigkeit und Mehrfachpfändung
- Haftung des Drittschuldners bei Verletzung der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO
- Verschleiertes Arbeitseinkommen
- Drittschuldnerklage
Referenten
Frau Christine Kalmeier
Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen, Abtretungen und Insolvenzverfahren im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe „Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren“ gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden aus vierzehn Bundesländern einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Seit 2006 vertritt Frau Kalmeier zusätzlich öffentlich-rechtliche sowie privat-rechtliche Forderungen des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern als Gläubiger.
Frau Stefanie Hock
Frau Stefanie Hock ist nach dem Studium an der Universität Freiburg und dem Referendariat in Essen seit 2006 selbstständige Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Tarifrecht sowie Mitarbeiterin des TVöD-Consult/Offenburg. Daneben ist sie Referentin mit dem Schwerpunkt Lohnpfändungsrecht und Privatinsolvenz. Als Fachautorin hat sie u.a. das Handbuch Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz beim Beck Verlag veröffentlicht.
Herr Frank Lackmann
Herr Frank Lackmann ist Rechtsanwalt und Referent beim Fachzentrum Schuldenberatung in Bremen. Dort ist er u.a. für den Fachsupport von 70 anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie für die Aus- und Weiterbildung von Schuldnerberatungsfachkräften zuständig. Er ist darüber hinaus Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sowie des Deutschen Privatinsolvenzrechtstages und hat zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Lohnpfändung für Arbeitgeber und Steuerberater in Kooperation mit einem großen Lohnabrechnungsanbieter durchgeführt. Herr Rechtsanwalt Lackmann ist darüber hinaus im Herausgeberbeirat der Fachzeitschrift ZVI - Zeitschrift für das Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht.
Herr Ernst Riedel
Herr Ernst Riedel lehrt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht. Er ist auf diesen Rechtsgebieten durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 8. Aufl. 2015. Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen praktischer Tätigkeit.
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400