Fachtagung am 13. März 2019

Lohnpfändung 2019

Aktuelle Fragestellungen zum Recht der Lohnpfändung - Rechtsprechung und Praxisfragen für Drittschuldner, Gläubiger und Schuldner

Fachtagung für Vollstreckungsbehörden, die mit der Lohnpfändung befasst sind, Unterhaltsvorschusskassen, Arbeitgeber als Drittschuldner, Schuldnerberater und Betreuer, Insolvenzverwalter, Rechtspfleger und sonstige Interessierte.
Das war unsere Tagung "Lohnpfändung 2019".

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der 4. Fachtagung Lohnpfändung werden Referenten mit langjährigen Praxiserfahrungen über die problematische Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Lohnpfändung berichten. Lösungsansätze werden angeboten und mit den Teilnehmern diskutiert. In diesem Jahr geht es insbesondere um die richtige Berechnung der pfändbaren Beträge, die zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen für die Arbeitgeber als Drittschuldner genauso entscheidend ist wie für die Vollstreckungsbehörden als Gläubiger und für die Schuldnerberatungsstellen.
Spannend ist das Zusammentreffen von Kontopfändungen mit Lohnpfändungen, oder aber auch das Zusammentreffen von Lohnpfändungen, Unterhaltspfändungen und der Verbraucherinsolvenz, denn die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens in der Lohnabrechnung erfordern gründliche Fachkenntnisse beim Drittschuldner. Problematisch ist der Umgang mit bereits vorliegenden oder neu eingehenden Lohnpfändungen in der Insolvenz.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich sowohl für die Gläubiger als auch für den Drittschuldner, wenn es um die Auslandsvollstreckung geht. Es wird an Praxisbeispielen erklärt, wie die Vollstreckungsbehörde den Lohn bzw. das Konto des Schuldners im Ausland pfänden kann. Aber auch der Drittschuldner erfährt, was er bei einer ausländischen Insolvenz seines Mitarbeiters beachten muss und welche Auswirkungen eine im Ausland erteilte Restschuldbefreiung für den Schuldner hat.

Außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen praxisorientierte Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Pfändungsrecht rechtskonform anzuwenden. Unsere Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige wie auch erstmalig mit der Lohnpfändung befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, wie in den Vorjahren ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Das Team des Kommunalen Bildungswerk e.V. freut sich, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu dürfen.

Eine Gemeinschaftsveranstaltung des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Kommunalen Bildungswerks e. V.

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 13. März 2019
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Frau Christine Kalmeier
10:15 Uhr
Berechnung der pfändbaren Beträge
Frau Christine Kalmeier
anschließend Fragen und Diskussion
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Lohnpfändung, Kontopfändung und dann die Insolvenz
Herr Peter Rothfuss
anschließend Fragen und Diskussion
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Auslandsvollstreckung
Herr Dieter Schüll
gegen 16:30 Uhr
Ende der Tagung

Inhalte der Vorträge

Berechnung der pfändbaren Beträge

Frau Christine Kalmeier
Bei Lohnpfändungen, offengelegten Abtretungen und auch im Verbraucherinsolvenzverfahren stellen sich viele Fragen: „Wer darf wann unter welchen Voraussetzungen pfänden? Wie ermittelt sich der pfändbare Betrag? Welche unterhaltsberechtigten Personen müssen dabei berücksichtigt werden? Was ist zu beachten, wenn mehrere Gläubiger Ansprüche stellen?“ Für die Vollstreckungsbehörden und die Schuldnerberater ist es entscheidend zu wissen, dass ¾ aller Lohnpfändungen fehlerhaft berechnet werden! Insbesondere die praktische Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Nettomethode zur korrekten Berechnung der pfändbaren Beträge bereitet dem Arbeitgeber als Drittschuldner sehr oft Probleme. Aktuelle Rechtsprechungen z.B. bezüglich der Pfändbarkeit von Zeitzuschlägen werden erörtert. Den Gläubigern werden bewährte Möglichkeiten aufgezeigt, durch zusätzliche Anordnungen wie z.B. die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen oder die (auch teilweise) Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen selbst als nachrangiger Gläubiger die Forderung zu realisieren.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Geheimnis der Pfändungstabelle
  • unpfändbare Beträge gemäß § 850 a ZPO
  • aktuelle Rechtsprechungen zu Zeitzuschlägen, Weihnachtsgeld u.a. Netto-Methode
  • Zusammenrechnung
  • Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen
  • Berechnung bei Unterhaltspfändungen
  • Zusammentreffen mehrerer Pfändungen

Lohnpfändung, Kontopfändung und dann die Insolvenz

Herr Peter Rothfuss
Lohnpfändung und Kontopfändung sind für Gläubiger mangels anderer Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Schuldner meist die 1. Wahl, wobei pro Monat bundesweit allein ca. 300.000 Kontopfändungen erfolgen. Hieraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis aufgrund der Einzelinteressen der Gläubiger auf der einen Seite, den berechtigten Interessen des Schuldners auf der anderen Seite und den Verpflichtungen des Drittschuldners, der in diesen Konflikt ohne eigenes Zutun hineingezogen wird. Wenn dann auch noch ein Insolvenzverfahren hinzukommt, wandelt sich diese Konstellation auch noch dahin, dass die Einzelinteressen der Gläubiger in gewissem Sinne „gebündelt“ werden, aber auch noch eine weitere Gläubigergruppe hinzukommt, die gar nicht von der Insolvenz partizipieren kann, aber gleichwohl Vollstreckungsmaßnahmen durchführt, oder durchführen will. Der Vortrag beleuchtet die gesetzlichen Wertungen, die diesen unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen sollen und geht auf grundsätzliche und wegweisende Entscheidungen der Rechtsprechung ein.
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Lohn-, und Kontopfändung
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei Pfändungen durch das Vollstreckungsgericht und durch Vollstreckungsbehörden
  • Lohnpfändung, Kontopfändung und Insolvenz

Auslandsvollstreckung

Herr Dieter Schüll
Schwerpunkte des Vortrags:
  • Wie kann die Vollstreckungsbehörde den Lohn bei einem im Ausland beschäftigen Schuldner pfänden?
  • Wie kann ein ausländischer Gläubiger bei einem in Deutschland beschäftigten Schuldner den Lohn pfänden?
  • Was tun, wenn ein ausländischer Insolvenzverwalter dem Arbeitgeber in Deutschland einen Eröffnungsbeschluss vorlegt?
  • Welche Auswirkungen hat eine z.B. in England erteilte Rechtschuldbefreiung auf den Drittschuldner in Deutschland?
  • Ist ein Aufrechnungsersuchen eines deutschen Finanzamtes möglich, welches sich auf div. Forderungen eines EU-Landes bezieht? (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 BGBl. I Seite 1809)

Referentinnen und Referenten

Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Christine Kalmeier
Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen und Abtretungen im Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern tätig. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe "Pfändung, Abtretung und Insolvenzverfahren" gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden aus vierzehn Bundesländern einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Zusätzlich vertritt sie seit 2006 privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern als Gläubiger. Frau Kalmeier ist Autorin des Fachbuches Lohnpfändung - Praxisleitfaden für Arbeitgeber, Gläubiger und Schuldnerberater, Haufe Verlag, 12. Auflage. Privat ist sie eng dem Pferdesport verbunden, hat das Buch "Die Ostsee-Quadrille - Eine Erfolgsgeschichte" veröffentlicht und sich zur Führungskräftetrainerin mit Pferden weiterqualifiziert.
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Peter Rothfuss
Herr Stadtrechtsdirektor a.D., Dipl.-Jur., Ass.jur. Peter Rothfuss war über 20 Jahre Leiter der zentralen Beitreibungsabteilung der Landeshauptstadt Stuttgart. Sein beruflicher Werdegang verlief über die Assistenz an mehreren juristischen Lehrstühlen und die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Anwaltsvertreter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Neben seinen bisherigen beruflichen Verpflichtungen nimmt Herr Rothfuss die Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Körperschaften und auch Lehraufgaben in der Fortbildung wahr. Er ist Autor mehrerer Sachbücher und seit 1997 Referent beim Kommunalen Bildungswerk.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

Diese Zusammenstellung enthält 8 Veranstaltungen.

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