Fachtag am 14. Dezember 2022 in Berlin

Gemeinnützigkeitsrecht 2022

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen des Gemeinnützigkeitsrechts

Bundesweiter Fachtag für Vorstände sowie leitende Beschäftigte aus gemeinnützigen Einrichtungen, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Interessenten
Das war unsere Tagung "Gemeinnützigkeitsrecht 2022".

Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,

erneut hat das Bundesministerium der Finanzen 2022 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeitsrecht geändert. Auch die Auswirkungen der Reform des Jahressteuergesetzes 2020 sind noch spürbar. Es bleiben Fragestellungen offen, die, wie auch aktuelle Rechtsprechungen Konsequenzen für gemeinnützige Organisationen haben.

Ein Dauerthema bleibt die Einordnung der Aktiven einer gemeinnützigen Organisation im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht. Welche:r Aktive ist sozialversicherungspflichtig, welche:r nicht? Durch die richtige Einordnung werden Nachzahlungen mit Zinsen vermieden.

Welche Faktoren gefährden die Gemeinnützigkeit?

In der Fachtagung werden diese und weitere aktuelle Fragestellungen aufgegriffen und mit Lösungsansätzen für die Zukunft vorgestellt.

Die Fachtagung Gemeinnützigkeitsrecht 2022 ist wieder als Hybridveranstaltung geplant. Somit können Sie zwischen Präsenz- und Online-Teilnahme wählen. Auch ist es wieder möglich, die Fachtagung als Videoaufzeichnung abzurufen.

Die Referent:innen stehen Ihnen in bewährter Weise für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Der Fachtag soll für Vorstände sowie leitende Beschäftigte aus gemeinnützigen Einrichtungen, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie sonstige Interessenten die Möglichkeit zu einem bundesweiten Erfahrungsaustausch geben.

Das Team des Kommunalen Bildungswerks e.V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.

Katja Knorscheidt

Geschäftsführerin

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Mittwoch, 14. Dezember 2022
09:30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin des KBW e. V.
09:45 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Gemeinnützigkeitsrecht
Michael Röcken
11:30 Uhr
Kommunikationspause
11:45 Uhr
Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen: Selbständig – Arbeitnehmer – Ehrenamtliche
Anka Hakert
13:00 Uhr
Mittagspause
14:00 Uhr
Gefährdung der Gemeinnützigkeit
Jens Kesseler
15:15 Uhr
Kommunikationspause
15:30 Uhr
Podiumsdiskussion zu Einzelthemen des Gemeinnützigkeitsrecht
ca. 16:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Moderation: Ulrich Goetze

Tagungsinhalte

Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Gemeinnützigkeitsrecht

Michael Röcken
Nicht nur die Auswirkungen des neuen Anwendungserlasses zur Abgabenordnung 2022 (AEAO) und das Jahressteuergesetz 2020 brachten zahlreiche Änderungen im Recht der steuerbegünstigten Organisationen, sondern auch die Rechtsprechung. In dem Vortrag werden die aktuellen Änderungen des Anwendungserlasses, die Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform sowie die finanzgerichtliche Rechtsprechung ausführlich dargestellt und aufgezeigt, welche Folgerungen steuerbegünstigte Organisationen hieraus ziehen müssen.

Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen: Selbständig – Arbeitnehmer – Ehrenamtliche

Anka Hakert
Seit Jahren ist die Frage der Einordnung von Mitarbeitern, Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern vor dem Hintergrund einer möglichen Sozialversicherungspflicht ein Dauerbrenner in gemeinnützigen Organisationen, insbesondere bei (vermeintlich) ehrenamtlich Tätigen. Die Zahl der Gerichtsentscheidungen steigt, was aber nur partiell zu einer Erleichterung bei der Einordnung geführt hat. Vielmehr besteht auch nach den neuesten Entscheidungen der Sozialgerichte ein weiter Interpretationsspielraum, der in der Praxis mit entsprechenden Nachentrichtungsrisiken einhergeht. Auch wenn die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Mitarbeitern und Organmitgliedern immer einer Einzelfallbetrachtung vorbehalten sein sollte, lassen sich aus der Rechtsprechung allgemeingültige Kriterien ableiten, die bei der Ausgestaltung der Statuten und der internen Organisation als auch bei der konkreten Umsetzung zu beachten sind. Die Referentin stellt die sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Kriterien und die sich hieraus ergebenden Empfehlungen für die Praxis dar und geht dabei auch auf das reformierte Statusfeststellungsverfahren ein.

Gefährdung der Gemeinnützigkeit

Jens Kesseler
Gemeinnützige Körperschaften jeglicher Rechtsform geraten immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung. Dabei kann auch der Status der Gemeinnützigkeit zur Diskussion stehen. Der Referent informiert über Sachverhalte aus der Praxis, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können, wie kritische Punkte aus Vertragsbeziehungen zu nicht gemeinnützigen Unternehmen, unzulässige Vergütungen, Dauerverluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und in der Vermögensverwaltung oder auch Verstöße gegen die tatsächliche Geschäftsführung gemäß § 63 AO. Weiterer Inhalt des Vortrags sind Hinweise zum Risikomanagement zur Vermeidung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wie auch Handlungsempfehlungen während einer Außenprüfung.

Podiumsdiskussion

Moderation: Ulrich Goetze
Die Teilnehmenden können mitdiskutieren. Bringen Sie ihre Probleme und Fragen aus der Praxis ein! Gerne auch schriftlich im Vorfeld.
Podiumsdiskussion zu Einzelthemen des Gemeinnützigkeitsrecht, wie
  • Hinweise zu elektronischen Rechnungen und der elektronischen Rechnungslegung
  • Einbeziehung der Compliance in die Berichtspflicht
  • Aktualisierung Ihrer Satzung (Einberufung, Durchführung, Berichtspflicht - Delegation an einen Finanzausschuss)
  • Problemfelder: Mittelweitergabe - Unmittelbarkeit - Kooperationen

Referent:innen

Michael Röcken
Michael Röcken
Michael Röcken
Michael Röcken ist Rechtsanwalt, zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht sowie zertifizierter Stiftungsberater (DSA) in Bonn. Seine Schwerpunkte liegen im Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht sowie dem Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Referent in diesem Bereich tätig. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für das Stiftungs- und Vereinswesen und hat auf dem Gebiet des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts zahlreiche Publikationen erstellt. Zuletzt erschien sein Buch "Vereinssatzungen" im Erich-Schmidt-Verlag. Ehrenamtlich ist er Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vereine und Verbände (bdvv e. V.). Michael Röcken ist seit 2014 Referent beim KBW e. V. in Berlin..
Anka Hakert
Anka Hakert
Anka Hakert
Anka Hakert ist Fachanwältin für Steuerrecht in eigener Kanzlei mit Sitz in Berlin. Einer ihrer Schwerpunkte bildet seit vielen Jahren das Gemeinnützigkeitsrecht. Sie unterstützt überregional Organisationen im Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftungsrecht und Vereinsrecht bei der Satzungsgestaltung, Vertragsgestaltung und der Klärung von Sachverhalten mit dem Finanzamt, wo es nötig ist auch im Einspruchsverfahren und Klageverfahren. Sie ist u. a. Mitautorin des Kommentars "Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht" im Nomos-Verlag in nunmehr 3. Auflage (in Vorbereitung) und regelmäßig Referentin im Nonprofit-Bereich.
Jens  Kesseler
Jens Kesseler
Jens Kesseler
Jens Kesseler ist Berater von gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen für steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte. Er leitet den Geschäftsbereich "Gemeinnützige Körperschaften" bei der IQ Steuerberatungsgesellschaft mbH in Leipzig. Darüber hinaus ist er geschäftsführender Gesellschafter der IQ Quintessenz Consulting KG, die NPOs zu Management- und Organisationsfragen berät. Daneben hält er als freier Dozent Vorträge zum Steuerecht und Management von NPOs und ist seit 2019 Referent beim KBW e.V. Jens Kesseler ist Fördermitglied des NPO-Instituts an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Platzhalter Dozent
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.

Tagungsort

ABACUS Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

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