Sozialrecht - SGB II 2024
Das Sozialrecht im Rechtskreis des SGB II ist fortwährend im Wandel begriffen und immer wieder Gegenstand des öffentlichen Diskurses. Nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum “Ampel-Haushalt”, auch Überlegungen über Verschärfungen im Bürgergeld, das Infragestellen der Kindergrundsicherung und weitere Debatten in Politik und Öffentlichkeit zeigen, wie schnell die zurückliegenden Diskussionen völlig neu geführt werden müssen.
Auf unserer Fachtagung wollen wir auch in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme vornehmen sowie Fragestellungen zur aktuellen Entwicklung aufgreifen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Fachvorträge zu weiteren Schwerpunkten wie „Die ewige Frage der Erwerbsfähigkeit“ oder "Leistungsminderung und Sanktionen im SGB II" nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bieten Anregungen für einen intensiven Austausch untereinander und mit unseren Expert:innen
Sie können diese Tagung entweder vor Ort besuchen oder den Tagungsbeiträgen online folgen sowie eine Videoaufzeichnung erwerben. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Tagungsinhalte
SGB II - Aktuelle Entwicklungen und Rückblick
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II
- Gelten die Regeln für die coronabedingte Suspendierung der Angemessenheitsfiktion auch, wenn der Leistungsberechtigte innerhalb der Zeitfenster für den vereinfachten Zugang zu sozialer Sicherung in eine teurere Wohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des bisherigen Grundsicherungsträgers ohne Zusicherung umzieht?
- Setzt ein dem Leistungsausschluss entgegenstehendes Daueraufenthaltsrecht nach erfolgter Erstanmeldung bei der Meldebehörde eine ununterbrochene Meldung im Fünfjahreszeitraum voraus?
- Ist eine sog. Nullfeststellung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen bei fehlender Mitwirkung nach gescheiterter Bedarfsgemeinschaft möglich?
- Wie ist der Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes aus Anlass regelmäßig wechselnder Aufenthalte in den Haushalten seiner getrenntlebenden Eltern zu berücksichtigen und zu berechnen?
- Und welche Leitlinien gelten bei schwankendem Einkommen im Regelungsdickicht vorläufiger Bewilligung, Festsetzungsfiktion, endgültiger Festsetzung und nachträglicher Änderung?
„Lernen aus der Krise“ – wie bleiben die Jobcenter wirksam?
Die ewige Frage der Erwerbsfähigkeit: Ein Blick durch die Brillen des Jobcenters und des Sozialamtes - Teil I
- Teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 SGB VI)
- Volle Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI)
- Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB VI)
- Der Einfluss des Arbeitsmarkts ("Arbeitsmarktrente")
- Befristung von Renten (§ 102 Abs. 2 SGB VI)
- Darstellung des Verfahrens zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere der Einbindung des Rentenversicherungsträgers (§ 109a Abs. 2 bzw. 3 SGB VI) im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nach § 44a SGB II
Die ewige Frage der Erwerbsfähigkeit: Ein Blick durch die Brillen des Jobcenters und des Sozialamtes - Teil II
Was ganzheitliches Bewerbercoaching so erfolgreich macht
Leistungsminderungen im Bürgergeld: Was ist neu und was bleibt gleich?
Kampf gegen Kinderarmut. Strategische Optionen zwischen SGB II und Kindergrundsicherung
Vortragende
Rahmenprogramm
Aussteller und Medienpartner
Mit innovativen Lösungen, hoher Beratungskompetenz und praxisorientierter Qualifizierung hat sich PROSOZ Herten in den zurückliegenden 35 Jahren vom Softwarehersteller für Kommunen zum Komplettlösungsanbieter entwickelt. In den Bereichen Arbeit und Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Bauen und Umwelt setzt das Unternehmen neben neuen Technologien und modernen IT-Infrastrukturen auf fundierte Fachkenntnisse aus der Verwaltungspraxis. Mit Beratungsdienstleistungen rund um die digitale Verwaltung und Business Intelligence-Lösungen unterstützt das Software- und Beratungshaus Kommunen dabei, Planungs-, Verwaltungs- und Steuerungsprozesse effizient zu gestalten. Rund 500 festangestellte Mitarbeiter*innen an den vier Standorten Herten, Berlin, München und Dresden versorgen bundesweit gut 1.500 Verwaltungen mit Lösungen und Services. Ziel ist es, ein modernes, nutzerfreundliches E-Government in den Kommunen zu realisieren. Prosoz leistet seit 35 Jahren einen wichtigen Beitrag zu Stabilität und Gemeinwohl der Kommunen in Deutschland.
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400