Sozialrecht - SGB II 2025
599,00 Euro
Das Bürgergeld, 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt, war eines der zentralen Themen im vorigen Bundestagswahlkampf. Während SPD, Linke und Grüne am Bürgergeld festhalten wollen, fordern CDU/CSU, FDP, aber auch die AfD, dessen Abschaffung oder grundlegende Reformen. Die Union plant, das Bürgergeld durch eine "Neue Grundsicherung" zu ersetzen, die das Prinzip des "Förderns und Forderns" stärker betont. Andere Parteien wie die Linke streben eine Erhöhung des Regelsatzes und eine sanktionsfreie Mindestsicherung an. Diese kontroversen Positionen spiegeln grundlegende Unterschiede in den Ansätzen zur Arbeitsmarktpolitik und sozialen Sicherung wider.
Die kommenden Wochen werden richtungsweisend für die Zukunft der Grundsicherung in Deutschland sein. In unserer Fachtagung werden Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Politik und aus der Praxis in ihren Vorträgen die aktuellen Entwicklungen aufgreifen und sich denjenigen Themen widmen, die für die Praxis von besonderer Relevanz sind. Sozialpolitiker:innen aus dem Bundestag sind eingeladen, auf dieser Tagung ihre Standpunkte zur Fortentwicklung des SGB II darzulegen und mit der Praxis ins Gespräch zu kommen. Das Team des kbw. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online willkommen heißen zu dürfen.
Tagungsorganisation
Referent:innen











Tagungsinhalte
Hartz IV, Bürgergeld und dann? Die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus Sicht der empirischen Arbeitsmarktforschung
- Arbeitsmarkteffekte der Hartz- und Bürgergeld-Reformen – Grundsicherung für Arbeitssuchende im Wandel
- Bürgergeldanpassungen in Zeiten veränderter Preisdynamiken
- Reformbedarf aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive
Jobcenter vor neuen Herausforderungen – Effizienz und Qualitätsstrategien im SGB II
Herausforderungen für geflüchtete Frauen bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
Dem Anstieg der Widerspruchsverfahren im Jobcenter begegnen. Strategische Ansätze zum Umgang mit Online-Kanzleien
Sanktionen – Ein Überblick über die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG
- Sanktionenregelungen
- Einfachrechtliche Anforderungen an Sanktionen
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an Sanktionen
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II
- Gilt der dreimonatige Leistungsausschluss für Ausländer auch für Familienangehörige, die einem Drittstaatsangehörigen mit einer Niederlassungserlaubnis nachziehen? Schließen sich die Inanspruchnahme der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit und ein (fünfjähriger) "gewöhnlicher Aufenthalt" im Bundesgebiet im Sinne der Rückausnahme vom Leistungsausschluss aus?
- Ist der Erlös aus dem Verkauf von zum Schonvermögen zählenden Fondsanteilen als Einkommen zu berücksichtigen oder handelt es sich lediglich um eine Vermögensumschichtung? Handelt es sich bei Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage um „Einkommen aus Erwerbstätigkeit“?
- Können Leistungen für die Heizung auf das angemessene Maß abgesenkt werden, wenn die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters nur eine Bruttowarmmiete ausgewiesen hat? Kann ein Eigenheimbesitzer, der mit seinem Versorger einen „Inklusivvertrag“ für die Heizung (Wärmelieferung einschließlich Einbau und Wartung einer Heizungsanlage) abgeschlossen hat, die Kosten insgesamt als Bedarfe für Unterkunft und Heizung geltend machen oder handelt es sich um eine unzulässige Vermögensbildung?
- Muss sich in einer Optionskommune der Sozialhilfeträger die Kenntnis des Jobcenters im Erstattungsverhältnis zurechnen lassen? Sind erst im Überprüfungsverfahren vorgelegte Unterlagen zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen bei der Überprüfung einer abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen?
Blick von innen: Wie sollte es mit dem Bürgergeld weitergehen? Ein Praxisbericht
Digitale Transformation im kommunalen Jobcenter – Zwischenbetrachtung aus zwei Perspektiven
Was der Tod mit der Rente und den Leistungen nach dem SGB XII und SGB II zu tun hat
Brennpunkt Außen- und Ermittlungsdienst im Jobcenter. Worauf es in der Praxis ankommt
Aussteller und Medienpartner
Mit innovativen Lösungen, hoher Beratungskompetenz und praxisorientierter Qualifizierung hat sich PROSOZ Herten in den zurückliegenden 35 Jahren vom Softwarehersteller für Kommunen zum Komplettlösungsanbieter entwickelt. In den Bereichen Arbeit und Soziales, Kinder- und Jugendhilfe sowie Bauen und Umwelt setzt das Unternehmen neben neuen Technologien und modernen IT-Infrastrukturen auf fundierte Fachkenntnisse aus der Verwaltungspraxis. Mit Beratungsdienstleistungen rund um die digitale Verwaltung und Business Intelligence-Lösungen unterstützt das Software- und Beratungshaus Kommunen dabei, Planungs-, Verwaltungs- und Steuerungsprozesse effizient zu gestalten. Rund 500 festangestellte Mitarbeiter*innen an den vier Standorten Herten, Berlin, München und Dresden versorgen bundesweit gut 1.500 Verwaltungen mit Lösungen und Services. Ziel ist es, ein modernes, nutzerfreundliches E-Government in den Kommunen in Deutschland.
Rahmenprogramm
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 – 400