Jugendhilfe Berlin 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Koalitionsvertrag wurde die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts vereinbart – mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein weiterer Schritt getan, die Gesetzgebung zu reformieren und den Fokus auf die Stärkung und den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu legen. Unsere Tagung wird aktuelle Stimmen aus der Politik einfangen und einen Überblick über die Änderungen und die Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe geben. Des Weiteren werden, wie in jedem Jahr, aktuelle Urteile zum Kinder- und Jugendhilferecht diskutiert. Die Pandemie hat zudem gezeigt, welche Schwachstellen der Kinderschutz aufweist. Exemplarisch sollen Studienergebnisse präsentiert und die Rolle der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger beleuchtet werden. Im Mittelpunkt des zweiten Tagungstages steht der Kinderschutz und ein Konzept, dass dem Jugendamt einen neuen Blickwinkel auf den Umgang mit Kindeswohlgewährung und damit neue Handlungsoptionen ermöglicht.
Außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung offeriert zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen praxisgerecht anzuwenden. Auch in diesem Jahr können am Fachtag Interessierte, die an einer Teilnahme vor Ort verhindert sind oder aufgrund von offiziellen Vorgaben (etwa zu Tagungskapazitäten) nicht präsent an der Tagung teilnehmen können, alle Vorträge online verfolgen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung zu begrüßen.
Ihre
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Tagungsinhalte
Das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz
- besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
- mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Instanzgerichte zum Kinder- und Jugendhilferecht
- Kostenbeiträge (bei stationären Leistungen; Heranziehung junger Volljähriger; Berechnung des Einkommens)
- Recht der Tageseinrichtungen/Kindertagesstätten (Finanzierung von Tageseinrichtungen; Vorgehen gegen Beiträge/Gebühren, Zugang zur Revisionsinstanz; laufende Geldleistungen und Sachaufwand von Tagespflegepersonen)
- Örtliche Zuständigkeit der Jugendhilfeträger und Erstattungsansprüche zwischen Trägern (u.a. Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger, zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff; Zuständigkeit für Anschlusshilfen gem. § 19 SGB VIII, maßgebliche Zuständigkeitsnormen)
Rechtliche Neuerungen in der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII durch das Kinder- und Jugendschutzgesetz und das Teilhabestärkungsgesetz
Der Weg zur großen Lösung – Reformstufen, Umsetzungsfragen und Etappenziele
Wir sind halt Bürger zweiter Klasse! Kinderschutz und Kinderrechte in der (Corona-)Krise
Kindeswohlgefährung als Krise der Beziehung? Der Signs of Safety Ansatz im Landkreis Biberach
Kinderschutz im Jugendamt: Der Signs-of Safety-Ansatz im Landkreis Biberach in der Praxis
Referentinnen und Referenten
Tagungsort
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400